Urteil zur Klage von US-Deserteur: Kein Asyl für André Shepherd

Das Bayerische Verwaltungsgericht weist die Klage des früheren US-Soldaten ab. Er erhält weiter kein Asyl in Deutschland. Bleiben darf er trotzdem.

Ein Mann sitzt in einem Gerichtsaal

Ihm geht es ums Grundsätzliche: André Shepherd Foto: dpa

MÜNCHEN taz | Die Bemühungen bleiben erfolglos: André Shepherd, der wegen des Irak-Krieges aus der US-Armee desertiert war, erhält in Deutschland weiterhin kein Asyl und keine Anerkennung als Flüchtling. Am Donnerstag wies das Bayerische Verwaltungsgericht seine Klage ab, nachdem der im April 2007 geflüchtete damalige Soldat am Mittwoch fünf Stunden lang intensiv befragt worden war.

Nach Ansicht der Richter ist die Desertion „nicht das letzte Mittel“ gewesen, um der Beteiligung an befürchteten Kriegsverbrechen zu entgehen. Shepherd habe sich „nicht ernsthaft mit der Möglichkeit der Kriegsdienstverweigerung beschäftigt“ und sich auch nicht bemüht, in eine andere Einheit zu wechseln oder aus den Streitkräften entlassen zu werden.

Reinhard Marx, Anwalt des heute 39-jährigen US-Amerikaners, will in Berufung gehen. Gegenüber der taz sagt er: „Das Gericht wollte sich nicht mit den Kriegsverbrechen befassen.“ Im vergangenen Jahr hatte der Europäische Gerichtshof zum Fall Shepherd festgestellt, dass desertierte Soldaten durchaus Flüchtlingsschutz genießen können, wenn die Gefahr bestand, dass sie sich an Kriegsverbrechen hätten beteiligen müssen.

Im Falle des Mannes aus Cleveland/Ohio, der aus Geldnot bei der Army angeheuert hatte, meint das Münchner Gericht aber, dass es sich weder feststellen lässt, ob der Irak-Einmarsch 2003 völkerrechtswidrig war, noch ob Kriegsverbrechen begangen wurden.

Shepherd war in der Verhandlung von den Richtern immer wieder mit angeblichen Widersprüchen in seinem Handeln konfrontiert worden. „Man wollte seine Glaubwürdigkeit kaputt machen“, kritisiert Anwalt Marx. Der beisitzende Richter etwa wünschte von Shepherd Ausdrucke von vor 2005, die belegen, dass er sich damals tatsächlich mit möglichen Gräueltaten der US-Armee befasst hatte.

Keine Gefahr besteht aber, dass Shepherd nun in die USA ausgewiesen oder abgeschoben wird. Er ist mit einer Deutschen verheiratet und besitzt schon seit längerem – unabhängig von der Ehe – eine Niederlassungserlaubnis, die unbefristet gilt. In seine US-Heimat sollte er allerdings nicht reisen, dort drohen ihm die Verurteilung wegen Fahnenflucht und eine Haftstrafe. Shephard klagt auch deshalb, so sein Anwalt Marx, „weil er möchte, dass seine damalige Not rechtlich anerkannt wird“.

Seit fast zehn Jahren lebt der Ex-Deserteur im Chiemgau, seiner Wahlheimat, und arbeitet für eine IT-Firma. Er erinnert sich auch daran, wie er dort nach seiner Desertion von Freunden 18 Monate lang als „Illegaler“ versteckt worden war. Viele Menschen wussten, um wen es sich handelte, aber niemand hatte das den Behörden gemeldet.

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