Rechtsprechung: Stasi-Rentebleibt gekürzt
| Ehemalige Stasi-Mitarbeiter haben keinen Anspruch auf höhere Renten. Die Regelungen, die diese Renten begrenzen, sind nicht zu beanstanden, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Das Gericht lehnte es ab, die Verfassungsbeschwerden von ehemaligen Stasi-Mitarbeitern zur Entscheidung anzunehmen. Die Beschwerdeführer hätten keine neuen Tatsachen vorgebracht, um eine erneute verfassungsrechtliche Prüfung der Überführung der Rentenansprüche zu rechtfertigen. (epd)
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