Die Lofts bleiben am Ufer

WohnenAuf dem Rummelsburger See dürfen keine „Floating Homes“ errichtet werden. Eine Posse, für die vor allem die Stadtentwicklungsverwaltung verantwortlich ist

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung gegen Umwelt: Die eine Hand lobt aus, die andere widerruft Foto: Simulation: Arthur Fischer Architekten

von Uta Eisenhardt

Was für ein Traum: Acht Häuser sollten eines Tages auf dem Rummelsburger See schwimmen. „Floating Homes“ nannte sich das ehrgeizige Projekt, für das die Entwicklungsgesellschaft Wasserstadt 2003 einen vielbeachteten Wettbewerb ausgelobt hatte. Anschließend kamen und gingen die Investoren. Geblieben ist schließlich die „Floating Lofts GbR“, die erfolgreich mit dem Bezirksamt und mit dem Wasser- und Schifffahrtsamt über Genehmigungen für den Bau und das dauerhafte Liegen verhandelte.

Doch im Mai 2013 kippte die Wasserbehörde der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz das Vorhaben. Die Bewohner der Wasserlofts würden auf einen See ziehen, der so stark mit Schwermetallen und organischen Schadstoffen belastet ist, dass der See als Wasserdeponie bezeichnet werden müsste, hieß es zur Begründung. Er sei von der Wasserqualität mit dem Hamburger Hafen vergleichbar. Unter dem Aspekt der gesundheitlichen Vorsorge könne man hier kein Wohnen genehmigen. Außerdem sollen Wasserflächen nicht bebaut werden, weil sie sonst nicht mehr als Lebensraum für Tiere und Pflanzen sowie als Erlebnisraum für die Allgemeinheit genutzt werden könnten.

Die Rummelsburger Bucht war eines der Entwicklungsgebiete, die der Senat 1994 festgelegt hat. Auf dem ehemaligen Industrie- und Knastgelände sollte ein neuer Stadtteil entstehen.

Stadtteil und Promenade sind fertig, nun wird um den See gestritten. Neben den Floating Lofts geht es um die schwimmende Wagenburg aus Kähnen und Flößen. (taz)

Die Floating Lofts klagte gegen diese Entscheidung und unterlag gestern vor dem Berliner Verwaltungsgericht: „Es ist grundsätzlich keine Bebauung auf dem Wasser gewünscht“, sagte der Vorsitzende Richter Hans-Ulrich Marticke. „Die Genehmigung liegt im Ermessen der Behörde, der Kläger hat darauf keinen Anspruch.“

Markus Block und Arthur Fischer von der Floating Lofts können es nicht verstehen: Für die Nachbarfläche hatte die Senatsverwaltung im Jahr 2006 bereits ihre Genehmigung für den Bau schwimmender Häuser erteilt. Diese Genehmigung war nicht in Anspruch genommen worden. Aber wie kann man etwas erst genehmigen und jetzt versagen? „Die frühere Genehmigung entfaltet keine bindende Wirkung“, erklärt der Richter.

Auch sei es egal, ob das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg beim Erteilen seiner Baugenehmigung ähnliche Aspekte zu prüfen hatte wie die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt. Es gibt unter den Behörden keinen Genehmigungsvorrang.

„Da sind widersprüchliche Aussagen getroffen worden“

Der Richter

Die Wasserbehörde beruft sich auf eine neue Studie der Freien Universität, deren Verfasser eine dramatische ökologische Situation des Sees beschreiben – auch wenn er heute in deutlich besserer Verfassung ist als Anfang der 90er Jahre.

Einzig politischer Willen könne diese Behördenentscheidung aufheben, sagt der Richter: „Wenn die Stadt Berlin das will, kann sie es entscheiden und ein Konzept machen.“

Die Floating Lofts-Inhaber sind verärgert, waren sie doch von Beamten der gleichen Behörde, allerdings aus der Abteilung Bauen und Wohnen, überhaupt erst angesprochen worden, sich am Wettbewerb zu beteiligen. Ihnen wurde auch die entsprechende Unterstützung versprochen – bis die Abteilung Gewässerschutz alles durchkreuzte.

„Ich kann Sie verstehen“, sagt der Richter. Auch Kerstin Hähnel von der Abteilung ­Gewässerschutz räumt an dieser Stelle Fehler ein. Mit Hilfe von Arbeitsgruppen bemüht man sich derzeit in der Senatsverwaltung um eine stärkere ­Vernetzung der Abteilungen. „Da sind widersprüchliche ­Aussagen getroffen worden“, sagt der Vorsitzende Richter und schließt nicht aus, dass Floating Lofts Anspruch auf Schadenersatz haben könnten. Darüber würden dann die ­Kollegen vom Zivilgericht befinden.