Abgasskandal um Volkswagen: EU-Verfahren gegen Deutschland

Hat Deutschland in der Abgasaffäre EU-Recht verletzt? Ein Verfahren klärt das jetzt. Der Streit zwischen Verkehrsminister Dobrindt und Brüssel geht weiter.

Zwei Auspuffrohre eines Autos im Vordergrund - im Hintergrund die Konzernzentrale von VW in Wolfsburg im Abendlicht

Was da hinten rauskommt, macht jetzt auch der Bundesregierung mächtig Scherereien Foto: dpa

BRÜSSEL dpa/rtr | Wegen der möglichen Missachtung von EU-Regeln hat die EU-Kommission im VW-Abgasskandal ein Verfahren gegen Deutschland und sechs weitere Mitgliedsländer eröffnet. Die Brüsseler Behörde warf neben der Bundesrepublik auch Luxemburg, Spanien und Großbritannien am Mittwoch vor, die nationalen Vorgaben zur Verhängung von Strafen ignoriert zu haben, obwohl Volkswagen illegale Abschalteinrichtungen genutzt habe. Zudem hätten Deutschland und Großbritannien der EU-Kommission nicht die geforderten technischen Informationen aus den eigenen Untersuchungen gegen den Wolfsburger Konzern zur Verfügung gestellt.

Gegen Tschechien, Litauen und Griechenland wurde ein Vertragsverletzungsverfahren eröffnet, weil dort noch keine Regeln für entsprechende Strafen erlassen wurden.

Ein Vertragsverletzungsverfahren verläuft in mehreren Stufen und kann mit einer Klage vor dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) sowie einer Geldbuße für das betroffene Mitgliedsland enden.

Auslöser des Verfahrens sind die Tricksereien des Volkswagen-Konzerns, der mit Hilfe einer speziellen Software die Abgaswerte von Millionen Diesel-Autos schönte. Die EU-Kommission argwöhnt, dass insbesondere die deutschen Aufsichtsbehörden den Konzern nicht ausreichend kontrolliert haben. Die bisherigen Reaktionen der Bundesregierung stuft die Kommission als lückenhaft ein.

Die EU-Kommission argwöhnt, dass insbesondere die deutschen Aufsichtsbehörden den Konzern nicht ausreichend kontrolliert haben

Greenpeace reagierte erfreut auf das Verfahren gegen die Bundesrepublik. „In der schleppenden Aufklärung des Abgasskandals macht der zuständige Verkehrsminister weiterhin keinen Finger krumm“, kommentierte der Verkehrsexperte der Umweltorganisation, Tobias Austrup. „Es ist beschämend, dass jegliche Konsequenz aus dem Abgasskandal von außen kommen muss.“

Dobrindt hält EU-Regeln für zu unpräzise

Die FDP-Europaabgeordnete Gesine Meißner bezeichnete den Schritt als überfällig. „Ein Verfahren zu eröffnen, ist nur folgerichtig, das hätte schon früher stattfinden sollen.“ Die EU-Kommission sei endlich aufgewacht.

Um Abgaswerte zu schönen, hatte VW in großem Stil sogenannte Abschalteinrichtungen eingesetzt, die dazu führten, dass Autos bei Tests weniger Stickoxid ausstießen als im normalen Fahrbetrieb. Abschalteinrichtungen sind laut einer Verordnung von 2007 von wenigen Ausnahmen abgesehen verboten.

Der Wolfsburger Konzern vertritt die Auffassung, dass die Abschalteinrichtungen in seinen Dieselmotoren vom Typ EA 189 in der EU nicht illegal gewesen seien.

Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) hält die EU-Regeln für unpräzise und dringt auf eine Verschärfung. Er streitet bereits seit längerem mit der EU-Kommission über das Thema.

EU-Industriekommissarin Elzbieta Bienkowska hatte bereits im September mit Verfahren gegen Staaten gedroht, die die europäische Abgasgesetzgebung aus ihrer Sicht nicht durchsetzen. Damals kündigte sie Entscheidungen innerhalb der kommenden Wochen an.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.