Kost und Logis auf Firmenkosten

Tarifvertrag In der Baubranche müssen die Firmen bei auswärtigen Jobs für Übernachtungskosten ihrer Mitarbeiter aufkommen. Das stärkt lokale Firmen

Nach getaner Arbeit geht’s in die Pension: Übernachtung muss seit Januar die Firma zahlen Foto: Bodo Marks/dpa

von Kai von Appen

Für die Industriegewerkschaft Bau, Agrar, Umwelt (IG Bau) ist es ein „Durchbruch“: Die 10.000 Bauarbeiter der Hamburger Baufirmen müssen ihre Unterkunft auf auswärtigen Baustellen nicht mehr selbst zahlen. „Ab Januar muss der Chef die Unterkunft nicht nur stellen, sondern auch komplett dafür aufkommen“, berichtet der Bezirksleiter der IG Bau, Matthias Maurer.

Es gibt Branchen, da sind Dienst – oder Montagereisen, die von der Firma bezahlt werden, nicht nur eine Selbstverständlichkeit, sondern eine Art Belohnung: Bequeme Anreise per Bahn oder Flieger, Spesen für die Freizeit, Übernachtung in einer Pension oder Hotel in einer anderen Stadt sind eine Abwechselung vom Alltag.

In der Baubranche herrschten indes bislang Zustände, wie man sie bei Werksvertragsfirmen für Leiharbeiter in großen Schlachtbetrieben oder Werften kannte. Die Leute übernachten in tristen Containern im Betrieb und müssen dafür auch noch bezahlen.

Damit ist auf Baustellen nun Schluss: Anders als bislang darf das Unternehmen kein Geld mehr von der sogenannten „Auslöse“ – eine Art Aufwandsentschädigung – abziehen. Dies regelt der neue bundesweite Tarifvertrag für das Bauhauptgewerbe, den die IG Bau und die Arbeitgeberverbände des Baugewerbes im vergangenen Frühjahr unterzeichnet haben. Auf Antrag der Tarifvertragsparteien ist vom Arbeitsministerium als Aufsichtsbehörde für diesen Tarifkontrakt die Allgemeinverbindlichkeit erklärt worden und am 1. Januar in Kraft getreten.

Darin ist festgeschrieben, dass BauarbeiterInnen bei auswärtigen Jobs, wenn abends eine tägliche Heimfahrt nicht möglich oder unzumutbar ist, eine Verpflegungspauschale von 24 Euro zu erhalten haben. „Per Betriebsvereinbarung kann die Pauschale sogar auf bis zu 28 Euro erhöht werden“, berichtet Maurer. „Dort, wo es starke Betriebsräte und viele Gewerkschaftsmitglieder gibt, lassen sich sogar die Standards der Übernachtung regeln – zum Beispiel ein Anspruch auf ein Einzelzimmer“, so Maurer.

„Zu diesem Preis ein Zimmer in der Großstadt zu finden, war meist ein Ding der Unmöglichkeit“

Matthias Maurer, Bezirkschef IG Bau

Zwar hätten manche Bauunternehmen schon heute vernünftige Unterkunftsregelungen. „Die vom Betrieb organisierte und bezahlte Übernachtung gilt jedoch erstmals für alle 806 Baubetriebe in Hamburg – ohne Ausnahme“, erklärt Maurer.

Bisher galt im Baugewerbe die Regelung, wer mehr als einen Tag für den Betrieb unterwegs ist, bekam vom Unternehmen eine „Auslöse“ von 34,50 Euro und musste davon häufig die Unterkunftskosten selbst bestreiten „Zu diesem Preis ein Zimmer in der Großstadt zu finden, war meist ein Ding der Unmöglichkeit“, sagt Maurer. Und wenn der Betrieb die Unterkunft selbst organisierte, mussten die Bau-Malocher hierfür bis zu 6,50 Euro Tagespauschale für eine Übernachtung in einem Baucontainer an die Firma von der „Auslöse“ wieder abdrücken.

Die neue Regelung stärkt die heimischen Baufirmen bei der Vergabe von lokalen Aufträgen, da dann diese Übernachtungspauschale entfällt und die lokalen Firmen gegenüber einem Konkurrenten aus dem In- und Ausland kostengünstiger arbeiten können.