Landesfirmen verschweigen Gehälter

TRANSPARENZ In Schleswig-Holstein sind nicht alle öffentlichen Unternehmen der Pflicht nachgekommen, die Bezüge ihrer Vorstände zu veröffentlichen

In Schleswig-Holstein haben zwei der fünf öffentlichen Unternehmen auf Landesebene, die laut dem Transparenzgesetz von 2015 Gehälter und Boni ihres Führungspersonals veröffentlichen müssen, noch keine Summen angegeben. Und nur die Hälfte der privaten Unternehmen, an denen das Land zumindest beteiligt ist, kommt der Veröffentlichungspflicht nach. Das bestätigte das Finanzministerium am Mittwoch der taz.

Aktuell fehlen Angaben der öffentlich-rechtlichen Unternehmen „Dataport“ und „Eichdirektion Nord“. Der Grund geht aus einer der taz vorliegenden Antwort der Landesregierung auf eine Anfrage der Piratenfraktion hervor: Wenn mehrere Bundesländer an einem Unternehmen beteiligt sind, müssen auch diese zustimmen, bevor die Gehälter veröffentlicht werden.

Dataport betreibt Rechenzentren für die Landes- und Kommunalverwaltungen von Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt. Die Eichdirektion ist zuständig für das Messwesen in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig Holstein.

„Die zuständigen Gremien treffen sich aber nur alle paar Monate“, sagt Eugen Witte, Sprecher des Finanzministeriums. Bei den privatrechtlichen Unternehmen bemühe sich das Land, die Gehälter zu veröffentlichen „Es gibt rechtliche Hürden“, sagt Witte. Patrick Breyer (Piraten) hatte Finanzministerin Monika Heinold (Grüne) vorgeworfen, Schlupflöcher in das Gesetz eingebaut zu haben. Heinold müsse „dringend nachbessern“, findet Breyer.

Rasmus Andresen von der grünen Landtagsfraktion widerspricht: „Das Gesetz hat gerade bei Sparkassenbossen Transparenz geschaffen.“ Auch die aktuelle Debatte halte er für einen Erfolg. Sein CDU-Kollege Tobias Koch sagte: „Wir haben immer davor gewarnt, dass dieses Gesetz Neid schafft und die Attraktivität der betroffenen Stellen schmälert.“ Lukas Thöle