Da minderjährige Flüchtlinge besonders schutzbedürftig sind, verzichten wir auf erkennbare Gesichter. Hier ein Mädchen aus Somalia in der Küche einer Dresdner Einrichtung für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge Foto: Angelika Bardehle/picture alliance

Die Angst vor dem 18. Geburtstag

Unbegleitet Minderjährige Flüchtlinge, die ohne Eltern nach Berlin kommen, haben das Recht auf besondere Betreuung und einen Vormund. Doch die Behörden sind eher bemüht, sie zu Erwachsenen zu erklären. Das zeigt das Beispiel des 17-jährigen Morteza aus Afghanistan

Von Uta Schleiermacher

Der 18. Geburtstag ist für Morteza kein Datum, das er mit neuen Freiheiten verbindet. Denn Morteza, gebürtiger Afghane, ist mit 16 Jahren aus dem Iran nach Deutschland geflüchtet, allein, ohne Eltern, ohne Verwandte. In der Fachsprache fasst man das in drei Worte zusammen: unbegleiteter, minderjähriger Flüchtling.

Die Volljährigkeit wird Morteza, anders als anderen Jugendlichen, keine neuen Rechte bescheren, auf die er sich freuen könnte. Im Gegenteil: Für ihn kann sie vieles komplizierter machen. „Im Juli werde ich achtzehn“, sagt der zierliche Junge mit blondgefärbten Haaren und dunkelbraunen Augen, „wenn ich bis dahin alles für mich geregelt habe, meinen Pass, meine Anerkennung, meinen Aufenthalt, dann wird alles gut.“ Er lächelt und wirft seinem Vormund Wim Görts einen fragenden Blick zu.

Görts nickt ermutigend. Morteza besucht ihn regelmäßig. In der Wohnküche seines Appartements in Steglitz bereiten sie an diesem Sonntag zusammen Mortezas Anhörung für das Asylverfahren beim Bamf im März vor. Dass Morteza offiziell noch als minderjährig gilt, verdankt er seinem Vormund. Denn die Senatsverwaltung hatte ihn zwischenzeitlich für volljährig erklärt, wodurch er seinen Platz im Wohnheim und seine Betreuung verloren hatte. Zweieinhalb Monate war er obdachlos, bekam keine Leistungen und schlief bei seinem Vormund auf dem Sofa.

„Es macht mich immer noch fassungslos“, sagt Görts. Wochenlang seien sie von Stelle zu Stelle geschickt worden, haben in Tempelhof, beim LAF, beim Jugendamt und beim Bamf vorgesprochen und trotzdem keine Antworten bekommen, wer zuständig sei. „Am Ende haben wir gegen die Senatsverwaltung geklagt, da haben sie die Altersfestsetzung zurückgezogen.“

Zahlen: Rund 540 Jugendliche sind noch in Notunterkünften und Clearingstellen der Senatsjugendverwaltung untergebracht, wo u. a. das Alter festgestellt werden soll. Rund 50 seien noch ohne Vormund, rund 200 haben die Clearingphase durchlaufen und müssten nun durch die jeweils zuständigen Bezirke untergebracht werden. Doch dort gibt es keine Plätze. Die Dauer der Erstanlauf- und Clearing­phase dauert in der Regel bis zu drei Monate. Etwa drei unbegleitete Minderjährige kommen derzeit pro Tag in Berlin an. 2017 sind bislang rund 100 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge registriert worden.

Rechtslage: Bei Minderjährigen fällt es nicht ins Gewicht, wenn sie Asylanträge in verschiedenen Ländern gestellt haben. Doch wer als volljährig gilt, fällt unter die Dublin-II-Gesetzgebung und kann damit in das Land geschickt werden, in dem er als Erstes erfasst worden ist.

Vormundschaften: Für Jugendliche, die keinen persönlich zugeordneten Vormund haben, übernimmt meist das Jugendamt Steglitz-Zehlendorf die Amtsvormundschaft. Doch als zum 1. Januar viele Flüchtlinge volljährig geworden sind, konnten sie für diese keine Hilfen für junge Erwachsene einleiten, da die Senatsverwaltung noch nicht die nötigen Vorkehrungen getroffen hatte und das Jugendamt für diese daher offiziell noch nicht zuständig war. Auf diese Weise fallen Jugendliche aus dem System raus, das sie eigentlich schützen sollte. Zum Jahreswechsel betraf es besonders viele Jugendliche, weil der 1. Januar häufig als Geburtsdatum zugeteilt wird, wenn kein anderes Geburtsdatum vorliegt. (usch)

Als Morteza vor gut einem Jahr nach Berlin kam, brachte die Senatsjugendverwaltung ihn in einer Unterkunft für minderjährige unbegleitete Flüchtlinge unter und nahm eine Alterseinschätzung vor. Morteza wurde als 17-Jähriger eingestuft. „Doch dann hat man uns im November mitgeteilt, dass er nach neuen Erkenntnissen 21 Jahre alt ist und daher nicht mehr als unbegleiteter Minderjähriger betreut werden kann“, sagt Görts. „Er musste direkt aus der Notunterbringung für jugendliche Flüchtlinge ausziehen.“

Grund für die neue Einschätzung der Senatsverwaltung waren Angaben, die der Jugendliche bei seiner Einreise an der deutschen Grenze im Januar 2016 gemacht haben soll. Denn die Ausländerbehörde nimmt inzwischen die Fingerabdrücke der Jugendlichen und gleicht sie mit der europaweiten Eurodac-Datenbank ab. Bei einem Treffer in dieser Datenbank legt die Behörde dann das dort angegebene Alter zugrunde. Die Daten der Ausländerbehörde werden wohl oft von der Senatsjugendverwaltung übernommen – auch wenn sie im Widerspruch zu den Erkenntnissen aus dem eigenen, aufwendigen Clearingverfahren stehen. In diesem Verfahren stellt die Senatsverwaltung das Alter fest, prüft, ob Verwandte auffindbar sind, und versucht herauszufinden, welche psychische, pädagogische und schulische Betreuung die Jugendlichen brauchen.

„Ich habe die Beamtin gar nicht verstanden“, schildert Morteza die Situation an der Grenze. „Ich spreche Farsi. Es gab einen Übersetzer, der konnte aber nur Paschtu.“ Morteza kam über die sogenannte Balkanroute und ist über Österreich nach Deutschland eingereist. Sie seien beim Grenzübertritt registriert, weitergeleitet und zu Bussen gebracht worden, erzählt er. Er wisse weder, was sie ihn dort gefragt hätten, noch ob er irgendetwas bestätigt habe. „Mein Geburtsjahr kannte ich nur nach dem iranischen Kalender, also 1378, und ich wusste nicht, wie man das umrechnet.“ Selbst wenn er die Frage verstanden hätte, hätte er seinen Geburtstag nicht nach dem hier gültigen Kalender angeben können. In der Eurodac-Datenbank war trotzdem ein Datum gespeichert: der 1. Januar 1995. Behörden nehmen bei Unsicherheiten oder fehlenden Dokumenten häufig den 1. Januar als Geburtstag.

Eine perfide Praxis

Mortezas Geschichte sei kein Einzelfall, sagt Andrea Petzenhammer vom Verein „Encourage e. V.“. In einer Kreuzberger Kneipe sitzt an diesem Dienstagabend eine Gruppe von knapp 20 Vormündern zusammen, um sich über die Probleme mit Behörden, Altersfestsetzungen und den Mangel an Plätzen in betreuten Wohnformen auszutauschen. „Seit November hören wir von immer mehr Vormündern, dass ihre Mündel per Fingerabdruck für volljährig erklärt werden und alle bisher erhaltenen Hilfen verlieren“, sagt Petzenhammer. Rund zwei Dutzend Fälle seien ihr bisher bekannt. Sie schätzt aber, dass es weit mehr unbegleitete Flüchtlinge betrifft.

Unbeschwertsein inmitten der Unsicherheit: Minderjährige Flüchtlinge im bayrischen Pullach Foto: Sebastian Kahnert/ picture alliance

Für Petzenhammer ist die Altersfestsetzung eine perfide Praxis der Behörden, die die Schutzbefohlenen unter Druck setze und ihre Rechte beschneide. In letzter Zeit häuften sich Fälle, in denen Jugendliche Ausreiseaufforderungen mit Abschiebeandrohung zugeschickt bekommen. „Minderjährige dürfen nicht abgeschoben werden. Aber der Bescheid wird schon mal ausgestellt und dann mit dem 18. Geburtstag wirksam“, sagt Petzenhammer. Bis dahin seien die Jugendlichen zwar rechtlich sicher. „Aber wenn sie solche Briefe bekommen, ängstigt sie das massiv.“ Sie könnten nicht mehr ruhig in die Schule gehen. „Was die Ausländerbehörde da macht, ist eine aktive Integrationsbehinderung – wir reden hier schließlich in den meisten Fällen von einer drohenden Abschiebung nach Afghanistan.“ Vor allem Jugendliche, die keine Paten oder Vormünder hätten, stünden hilflos vor diesen Maßnahmen. Ohne Unterstützung gingen sie leicht unter.

„Brüche und Verluste haben die Jugendlichen schon genug hinter sich, sie sollen doch hier ankommen und zur Ruhe kommen“, sagt Petzenhammer. Stattdessen werde immenser Druck ausgeübt. Sie würden aufgefordert, ihre Asylanträge sofort zu stellen, und ständig zur Ausländerbehörde einbestellt. „Man muss es selbst erlebt haben, wie unmenschlich die Jugendlichen von den Behörden behandelt werden. Wenn ich höre, wie die da angebrüllt werden, da dreht sich mir der Magen um.“

Die Senatsverwaltung für Jugend erklärt auf Nachfrage, dass sie die Inobhutnahme nicht ungeprüft beenden würde, wenn die Ausländerbehörde nach der erkennungsdienstlichen Behandlung andere Geburtsdaten mitteilt. Die Behörden würden sich in diesen Fällen abstimmen. Erscheint dem Landesjugendamt die Volljährigkeit äußerst zweifelhaft oder ausgeschlossen, so werde zur Klärung ein medizinisches Altersgutachten eingeleitet. Zu den zweifelhaften Bedingungen, unter denen die Daten an der Grenze erhoben worden sind, äußerte sich die Verwaltung nicht.

„Behörden sind nicht dazu verpflichtet, Angaben von einer anderen Behörde zu übernehmen“, kommentiert Franziska Schmidt vom Bundesfachverband minderjährige unbegleitete Flüchtlinge das Vorgehen der Senatsjugendverwaltung. „Die Jugendverwaltung ist die maßgebliche Behörde, dass sie sich von der Ausländerbehörde in ihre Zuständigkeit reinreden lässt, ist nicht nachvollziehbar.“ Sie kritisiert medizinische Altersgutachten als entwürdigend und höchst zweifelhaft. „Der Minderjährigenschutz verlangt, dass im Zweifel für die Schutzbefohlenen entschieden wird.“ Viel zu oft müssen die Jugendlichen ihre Minderjährigkeit der Ausländerbehörde beweisen. Doch dazu sind viele nicht in der Lage.

Mortezas

Zukunftswünsche

„Montags spielen wir immer mit den Betreuern Fußball. Später möchte ich mal in einem Krankenhaus, Restaurant oder Supermarkt arbeiten“

Einige der Jugendlichen, die schon seit über einem Jahr in Notunterkünften leben, scheinen ihren Betreuern zu entgleiten. Das Wort „Kiffe“ ist vielen minderjährigen Jugendlichen geläufig, einige erzählen, dass ihre Freunde, mit denen sie eine Zeit lang in Notunterkünften gelebt haben, inzwischen am Alexanderplatz mit Drogen dealen.

Aus Kreisen des Jugendamts heißt es, dass die sozialpädagogische Betreuung der Jugendlichen in vielen Fällen nicht stattfände. In den Jugendämtern fehlte oft die Zeit, überhaupt ans Telefon zu gehen, und in den Bezirken mangelte es an passenden Unterkünften. Nach Erfahrung des Jugendamts würden die Daten der Ausländerbehörde selten angezweifelt und eher die Ergebnisse des vom Senats durchgeführten Clearingverfahrens in Frage gestellt. Das hat zur Folge, dass jeder Jugendliche, der an irgendeiner Grenze mal unter fragwürdigen Umständen angegeben hat, volljährig zu sein, in Berlin aus allen bereits angeleierten Betreuungen herausfallen kann.

Und wer seinen Platz in einer betreuten Unterkunft einmal verliere, habe große Probleme, einen neuen zu bekommen. Viele Jugendliche landeten auf der Straße. Ein geregeltes Verfahren oder Unterstützung gäbe es nicht.

Encourage e. V.: Den Verein hat Andrea Petzenhammer gegründet, nachdem sie im Mai 2016 eine Vormundschaft für einen jungen Syrer übernommen hatte. Sie erfuhr, wie kompliziert die Rechtslage der Jugendlichen ist und wie wichtig die Unterstützung durch einen Vormund. „Ich wollte die Informationen, die ich mir mühsam erarbeitet habe, strukturiert weitergeben“, sagt sie. Einmal im Monat veranstaltet sie Infoabende, in denen sie Interessierte über Grundlagen aufklärt. Zudem gibt es Vernetzungsabende, bei denen sich Vormünder austauschen können. http://vormund-werden.de/

JUNA e. V: Jung, unbegleitet, nicht allein (JUNA) – versteht sich als Lobbygruppe für die Rechte von unbegleiteten Flüchtlingen in Berlin. Sie setzen sich für unter anderem für eine Rechtsberatung, Ausbildungsperspektiven, Teilhabe und Bildungschancen ein und fordern, medizinische Altersfeststellungsverfahren abzuschaffen. http://juna-ev.de/

Auch Morteza wartet noch auf einen Platz in einer betreuten WG. Bisher lebt er in einer Notunterkunft, in dem sonst Sportler untergebracht werden, und besucht eine sogenannte Willkommensklasse. „Montags spielen wir mit den Betreuern Fußball“, erzählt er, an anderen Tagen gehe er ins Fitnessstudio, besuche seinen Vormund, treffe Freunde. „Später möchte ich mal in einem Krankenhaus, Restaurant oder Supermarkt arbeiten“, sagt er und lächelt. Heute scherzt Morteza über die Zeit, in der er bei seinem Vormund auf dem Sofa schlafen musste und dabei viel Deutsch gelernt hat. Aber in der Zeit, in der alles unklar war, habe er viele Ängste gehabt.

„Auf der Balkanroute hieß es oft, es ist besser, wenn alle sagen, dass sie schon über 20 sind“, sagt Morteza. „Viele hatten Angst, dass sie als Minderjährige an der Grenze festgehalten werden.“ Görts vermutet, dass die Behörden die Jugendlichen älter machen, weil sie als Erwachsene weniger Schutzrechte haben und im Zweifel schneller abgeschoben könnten.

Zusammen mit seinem Mündel protestierte Morteza bei der bundesweiten Demonstration gegen Abschiebungen nach Afghanistan im Februar. Dort hätten sie weitere Jungs kennengelernt, die nun für volljährig erklärt worden seien. „Viele junge Menschen waren Monate auf einer beängstigenden Flucht, mit Hunger, Kälte und traumatischen Erlebnissen. Sie haben weder verstanden, was sie dort gefragt wurden, noch haben sie die Konsequenzen bedacht.“