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Oft unter dem Minimum

Menschenrechte Seit 2010 benennen die UN explizit ein Grundrecht auf sauberes Wasser – für die Praxis hat diese Deklaration bislang aber wenig Bedeutung. Nach Schätzungen von Unicef haben weltweit 663 Millionen Menschen kein sauberes Trinkwasser

Das Meer ist heute einer Vielzahl von Bedrohungen ausgesetzt. Eine davon ist die Verschmutzung durch Plastikmüll. Kunststoff findet sich in unterschiedlichen Formen, Farben und Größen. Je kleiner er ist, desto mehr Tiere nehmen ihn mit ihrer Nahrung auf. Als Mikro­plastik werden feste und unlösliche synthetische Polymere (Kunststoffe) bezeichnet, die kleiner als 5 Millimeter sind.

Oft ist es beim Einkauf nur schwer zu erkennen, ob ein Produkt Mikroplastik enthält. Deshalb listet der BUND in seinem Mikroplastik-Einkaufsratgeber Produkte, deren Inhaltsstoffe einen oder mehrere der problematischen Kunststoffe enthalten, auf: www.bund.net/publikationen

Wer einen Kosmetikartikel entdeckt, der Mikroplastik enthält, aber nicht vom BUND gelistet ist, kann das Produkt melden unter www.bund.net/mikroplastik. Der BUND wird seine Liste entsprechend ergänzen.

von Bernward Janzing

Wenn Kunststoffflaschen und anderer Wohlstandsmüll die Gewässer verschmutzen, wenn Mikroplastik sich in den Flüssen sammelt und irgendwann auch den Weg ins Trinkwasser findet, dann sind Grundrechte gefährdet: „Einwandfreies und sauberes Trinkwasser“, so heißt es in einer im Juli 2010 beschlossenen UN-Resolution, sei ein Menschenrecht. Das ergibt sich ohnehin bereits aus logischen Erwägungen, denn ein Recht auf Gesundheit ist ohne sauberes Wasser nicht praktikabel.

Doch die Antwort auf die Frage, wie man das Recht auf sauberes Wasser in der Praxis umsetzt, ist vielschichtig. Zunächst einmal gehe es um den Schutz natürlicher Ressourcen, um einen Umgang mit Wasser, der sich an Kriterien der Nachhaltigkeit orientiert, sagt Silke Ruth Laskowski vom Institut für Wirtschaftsrecht der Universität Kassel. Denn ohne diese ökologischen Voraussetzungen könne kein Staat in seinem Hoheitsgebiet eine funktionierende Infrastruktur gewährleisten, die Zugang zu sauberem Trinkwasser bietet.

Im Kern laufe die Verpflichtung durch die UN darauf hi­naus, dass jeder Staat dafür sorgen müsse, dass alle Menschen in dem betreffenden Land 20 Liter Trinkwasser täglich zur Verfügung haben: „Dies ist das absolute Minimum, das jeder Mensch benötigt, um seine Grundbedürfnisse in Bezug auf Trinkwasser und sanitäre Versorgung zu decken“, sagt Laskowski. Diese Pflicht beziehe sich auf die ­Qualität der Ressourcen; diese dürfen nicht durch Abwässer verunreinigt werden. Sie beziehe sich aber auch auf die Menge des verfügbaren Wassers. Fazit der ­Umweltrechtlerin: „Dem Recht der Bevölkerung auf ausreichende Mengen sauberen Wassers entspricht auf staatlicher Seite die Pflicht zu einem ökologisch-nachhaltigen Wassermanagement.“

Doch in der Praxis liegt vieles im Argen: Dass kein sauberes Wasser vorhanden ist, sei eine „häufige Menschenrechtsverletzung“, heißt es bei Unicef, dem Kinderhilfswerk der Verein­ten Nationen: Nach Schätzungen von Unicef und der Weltgesundheitsorganisation haben weltweit 663 Millionen Menschen kein sauberes Trinkwasser.

In Deutschland gibt es das Wasserhaushaltsgesetz mit Schutzbestimmungen, auf europäischer Ebene schafft die Europäische Wasserrahmenrichtlinie zumindest eine Basis für den Schutz der Wasserressourcen. Professorin Laskowski verweist gleichwohl darauf, dass auch „in Deutschland noch das Bewusstsein dafür fehlt, dass die Umsetzung der menschenrechtlichen Kernpflichten auch hier geboten ist“.

Bewusster Umgang mit Wasser im eigenen Land ist aber nur ein Aspekt in diesem Zusammenhang – der grundsätzliche Güterkonsum ist ein anderer. Denn in großem Stil gefährdet auch die Industrieproduktion rund um den Globus die Wasserversorgung: „Bergbau, die Förderung und der Transport von Erdöl, neuere Extraktionsverfahren wie das Fracking oder die Ausbeutung von Teersanden verbrauchen nicht nur direkt viel Wasser, sondern führen vor Ort zur Verunreinigung und Vergiftung von Grund- und Oberflächengewässern durch Schwermetalle, Chemikalien und Öle“, warnt die Organisation Weltfriedensdienst und fordert: „Stoppt den Wasserraub.“ Jeden Tag gelangten weltweit 2 Millionen Tonnen Chemikalien, industrielle, menschliche und landwirtschaftliche Abfälle ins Trinkwasser.

Wasser nicht privatisieren

Selbst Techniken, die vermeintlich der Umwelt dienen, können aus Sicht der Wasserversorgung durchaus heikel sein: Auf einem Hochplateau der Länder Chile, Argentinien und Bolivien befänden sich 85 Prozent der weltweiten Lithiumvorkommen, betont der Weltfriedensdienst. Zur Gewinnung von Lithium – einem wichtigen Rohstoff für Akkus – werden große Mengen von Wasser benötigt, und so werde der Abbau von Lithium in einer der trockensten Gegenden der Welt, im Nordwesten Argentiniens, dramatische Auswirkungen auf die Wasserreserven vor Ort haben.

Und noch weitere politische Anknüpfungspunkte bietet das Menschenrecht auf Wasser. 2013 hatte die Gewerkschaft Verdi die Europäische Bürgerinitiative „Wasser ist Menschenrecht“ mitorganisiert, die sich vor allem gegen die Privatisierung von Wasserversorgungsbetrieben wandte. Die Forderung: „Die Wasserwirtschaft ist von der ­Liberalisierungsagenda auszuschließen.“ Denn nur wenn Wasser kein typisches Handelsgut wird, das vor allem Kapitalinteressen dient, sondern Wasserversorgung als Daseinsvorsorge unter der Kontrolle der regionalen Bevölkerung verbleibt, sei das Recht auf einwandfreies Wasser dauerhaft zu gewährleisten.

Womit vor allem eines deutlich wird: Vom Wohlstandsmüll bis zum Marktradikalismus – Gefahren für das Wasser gibt es viele.