Keine Mieterhöhung?
Nur auf Antrag!

DegewoDie Wohnungsbau-gesellschafterhöht die Miete – auf ihre Art

Eigentlich ist ja alles klar. Wer in einer der 300.000 Wohnungen der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften wohnt, muss drastische Mieterhöhungen nicht fürchten. 2 Prozent im Jahr oder 8 Prozent in vier Jahren. So steht es in der Kooperationsvereinbarung, die der Senat und die sechs landeseigenen Gesellschaften unterzeichnet haben. Bausenatorin Katrin Lompscher (Linke) hatte die Vereinbarung Anfang April vorgestellt.

Wie die landeseigene Degewo diese Vereinbarung interpretiert, ist nun einem Schreiben zu entnehmen, das die Gesellschaft an Mieterinnen und Mieter in Marzahn verschickt hat. In dem Brief, der der taz vorliegt, heißt es wörtlich: „Die Mieter, die eine Nettokalt-Mieterhöhung […] erhielten, die über acht Prozent in den vergangenen vier Jahren […] liegt, können die Einhaltung dieser Kriterien beantragen.“ Per Fax, E-Mail oder Schreiben möge man sich an das Mietenmanagement in der Mehrower Allee wenden, heißt es. Darüber hinaus wird da­rauf hingewiesen: „Die Kooperations­vereinbarung begründet keine Rechtsansprüche.“

Auf Nachfrage der taz will weder die Degewo noch die Verwaltung von Bausenatorin Lompscher darin etwas Verwerfliches sehen. Weil die seit 1. Januar verlangten Mieterhöhungen auch unter der nun vereinbarten Kappungsgrenze liegen können, so Behördensprecherin Petra Rohland, „wurde von der Degewo das Verfahren gewählt, ihren Mie­ter*innen mit Mietanpassungsbescheid eine Überprüfung der Höhe der Mietsteigerung auf Antrag anzubieten“.

Ganz anders sieht das der Sprecher des Mietenvolksentscheids, Rouzbeh Taheri. „Wenn man Anträge stellen muss, gibt es immer die Gefahr, dass das welche nicht tun.“ Er hat das Thema nun der Anstalt öffentlichen Rechts übergeben, die die landeseigenen Gesellschaften kontrollieren soll.

Uwe Rada