Bernward Janzing über das Mieterstromgesetz
: Überfällig, aber kompliziert

Warum soll nur Strom begünstigt werden, der auf dem Haus des Verbrauchers erzeugt wird?

Der Begriff „Mieterstrom“ beschreibt die Sache zwar nicht ganz korrekt, aber er hat sich eingebürgert. Passender wäre, man spräche vom „Quartierstrom“, weil das Modell auch Nutzer von Eigentumswohnungen und genossenschaftliche Projekte begünstigt. Also nicht allein Mieter.

Ob nun Mieterstrom oder Quartierstrom, gemeint ist die Versorgung von Wohnungen in Mehrfamilienhäusern mit preisgünstigem Solarstrom vom Dach. Für Einfamilienhäuser ist das Konzept längst verbreitet, seit die Kilowattstunde Solarstrom billiger ist als die aus dem Netz. Der Preis liegt inzwischen bei etwa der Hälfte.

In Zukunft sollen auch die Bewohner von Häusern mit vielen Wohnparteien davon profitieren können; bislang bezahlen sie – im Unterschied zu Eigenheimbesitzern – für selbst verbrauchten Solarstrom noch die volle EEG-Umlage. So gesehen ist das Mieterstromgesetz ein längst überfälliger Schritt der Gleichstellung. Und sinnvoll ist die Neuregelung auch im Sinne der Energiewende, denn nur so lassen sich die vielen Dächer von Mehrfamilienhäusern endlich nutzbar machen.

So sinnvoll der Vorstoß der Bundesregierung im Grundsatz also ist, so sehr scheint ein Aspekt unterzugehen: Das Konzept sollte, um größtmöglichen Erfolg zu bringen, möglichst einfach und zugleich umfassend ausgelegt sein. Daher bleibt schleierhaft, warum nur jener Solarstrom begünstigt werden soll, der auf dem Haus des Verbrauchers erzeugt wird. Sinnvoller wäre es, man würde das Gesetz auch auf Quartierslösungen anwenden. Denn manches Photovoltaikprojekt dürfte rentabler werden, wenn auch angrenzende Gebäude Solarstrom abnehmen können.

Am Ende wird es schließlich auch darum gehen, die mitunter nicht ganz unkomplizierten Eigentümergemeinschaften zu motivieren. Und das dürfte eher klappen, wenn man ihnen die Option Solarstrom nicht auch noch durch ein allzu strenges gesetzliches Korsett verleidet.

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