Medienticker
:

Rundfunkbeiträge
: Nicht in bar

MÜNSTER |Rundfunkbeiträge müssen laut einem Gerichtsurteil in der Regel bargeldlos bezahlt werden. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen wies die Klage eines Mannes ab, der ausstehende Rundfunkbeiträge beim WDR ausschließlich bar bezahlen wollte. Nach der Beitragssatzung könnten Beitragsschuldner die Rundfunkbeiträge nur bargeldlos, etwa als Lastschrift oder Überweisung, zahlen, erklärten die Richter. (epd)