Gesperrte Indymedia-Website: Klagen gegen „linksunten“-Verbot

Die angeblichen Betreiber klagen gegen das Verbot der Indymedia-Website „linksunten“. Die Seite bleibt zunächst weiter unerreichbar.

Menschen mit großem Transparent mit der Aufschrift "Pressefreiheit statt Polizeistaat" auf einem Platz in einem Ort

Samstag demonstrierten Indymedia-Unterstützer_innen – nun folgte die Klage Foto: dpa

FREIBURG taz | Eine Gruppe von Anwälten um den Göttinger Sven Adam klagt im Namen der Betroffenen gegen das Verbot der linksradikalen Webseite „Indymedia linksunten“ sowie gegen die damit zusammenhängenden Hausdurchsuchungen. Die Klagen haben keine aufschiebende Wirkung, das Verbot von „linksunten“ bleibt damit zunächst bestehen.

Am Freitag hatte Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) den angeblichen Verein „linksunten.indymedia“ verboten und auch verfügt, dass dessen Webseite abgeschaltet werden soll. Die Seite laufe den Strafgesetzen zuwider, denn sie habe es „ermöglicht und erleichtert“, dass dort Delikte wie die „Billigung von Straftaten“ oder die „Anleitung zu Straftaten“ begangen werden konnten. Die Posts von anonymen Dritten wurden den Betreibern der Webseite zugerechnet, weil jene die strafbaren Beiträge bewusst auf der moderierten Seite stehen ließen.

Gegen das Verbot klagen nun drei in der Verfügung namentlich genannte Personen sowie zwei weitere Personen, denen die Polizei die Verfügung am Freitag übergeben hat oder dies zumindest versuchte. Die Kläger machen darin zunächst nur geltend, dass sie mit den anderen genannten Personen „keinen Verein“ gebildet haben. Eine nähere Begründung enthalten die Klagen noch nicht. Sie dienen zum einen der Wahrung von Fristen, zum anderen beantragen die Anwälte damit auch Akteneinsicht, insbesondere in Vermerke und Dossiers des Verfassungsschutzes.

Zuständig für die Klagen gegen das Vereinsverbot ist in erster und einziger Instanz das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Dort wird der Fall auch mündlich verhandelt werden. Voraussichtlich wird es dann vor allem um vier Fragen gehen: Gehören die fünf Personen überhaupt zu Indymedia linksunten? Sind die Betreiber der Webseite ein Verein mit gemeinsamer Willensbildung? Müssen sich die Betreiber strafbare und verfassungsfeindliche Postings der Nutzer zurechnen lassen? Haben diese strafbaren und verfassungsfeindlichen Inhalte die Wirkung der Webseite „geprägt“?

Da bei allen fünf Personen Hausdurchsuchungen stattfanden, haben die Betroffenen auch dagegen Klage eingereicht. Zuständig hierfür ist das Verwaltungsgericht Freiburg. Die Durchsuchungen seien rechtswidrig gewesen, so die Kläger, was aber ebenfalls noch nicht begründet wurde. In einer separaten Klage wendet sich das Freiburger autonome Zentrum KTS dagegen, dass es am Freitag ebenfalls durchsucht wurde.

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