G20-Prozess in Hamburg: Bewährungsstrafe für den Mitwerfer

Yannick M. ist kein Linker. Was trieb ihn dazu, bei den G20-Protesten Flaschen auf Polizisten zu werfen und nach Treffern zu jubeln?

Ein Mann verdeckt sein Gesicht mit einer Mappe

Yannick M. verdeckt während der Verhandlung sein Gesicht Foto: dpa

HAMBURG taz | Zu Beginn des Prozesses gibt es kurz Unruhe, als sich eine Frau mit kurzen blondierten Haaren und hohen Lederstiefeln in die erste Bank setzen will. „Es ist immerhin unser Kind“, sagt sie, während sie nach vorne drängt, gleich darauf beginnt sie zu weinen. „Sind Sie Journalistin?“, fragte eine Medienfrau skeptisch, aber dann findet sich noch ein Platz in der rechten Ecke. Von dort aus kann sie ihren Sohn gut sehen, der kaum zu ihr hinüberschauen wird.

Yannick M., 22 Jahre alt, weißes T-Shirt, muskulöse Oberarme, kurze blonde Haare. Angeklagt vor dem Hamburger Jugendschöffengericht wegen zweier Flaschenwürfe auf Polizisten während einer G20-Demonstration, außerdem ist ein Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung gegen ihn anhängig. In den letzten Monaten vor den Flaschenwürfen war er obdachlos, deswegen sitzt er seit Juli wegen Fluchtgefahr in Untersuchungshaft.

Es herrscht kein Mangel an G20-Prozessen, es gibt Anklagen wegen zwei oder vier Flaschenwürfen, mit und ohne Landfriedensbruch, gegen deutsche Staatsbürger oder gegen Ausländer. Warum man gerade zu diesem geht? In dem Text, den die Pressestelle der Staatsanwaltschaft zum Prozess gegen Yannick M. verschickt hat, findet sich ein sonderbares Detail. Da heißt es: „Nach jedem Treffer soll M. gejubelt und sich mit dem gesondert Verfolgten B. abgeklatscht haben.“

Das ist juristisch betrachtet wenig bedeutsam, es soll auf etwas anderes verweisen: dass da jemand Flaschen auf Polizisten wirft als seien es Hasenscheiben, die man auf dem Jahrmarkt abschießt. Vielleicht ist dieser Prozess eine Gelegenheit zu verstehen, wie aus Polizisten Hasenscheiben werden.

Der geständige Angeklagte

Yannick M. sagt aus, stockend zu Beginn, aber dann zunehmend flüssig. „Sie haben sich nicht geschont“, wird die Richterin hinterher anerkennend zu ihm sagen, die Staatsanwältin pflichtet ihr bei.

2.000 Ermittlungen führt die Polizei wegen vermutlicher Straftaten beim G20-Gipfel durch.

Gegen PolizistInnen wird in 98 Fällen ermittelt. Über ein Drittel dieser Ermittlungen gehen nicht auf Strafanzeigen von außen zurück, sondern auf Hinweise aus dem Apparat selbst. Anklagen wurde bislang noch nicht erhoben.

Verurteilt wurden bislang rund ein Dutzend Angeklagter, meist wegen Landfriedensbruch und gefährlicher Körperverletzung. In allen Fällen wurden Haftstrafen verhängt, die meisten auf Bewährung.

Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt hat die Mehrheit der Betroffenen.

Es ist nicht so, dass M. Dinge einräumte, die nicht ohnehin auf den Beweisfotos zu sehen wären. Es schadet ihm nicht, wenn er sagt, dass er nicht aus politischem Interesse zur Demo gekommen sei und „politisch nicht so links eingestellt“. Er vergibt sich nichts, wenn er sagt, dass er sich „wahrscheinlich durch Alkohol und Adrenalin von der Masse“ habe mitreißen lassen. Dass es sein Freund war, der mit dem Flaschenwerfen angefangen habe – eine „dumme Idee“ –, dass er sich an ein Abklatschen nach den Treffern nicht erinnern könne.

Und doch: Es gibt ein paar Momente, in denen die Richterin Fragen stellt, die sehr schlicht und sehr grundlegend sind und in denen Yannick M. genauso schlicht antwortet. „Ich bin durch die Menge hervorgetreten und habe die Flasche auf die Polizisten geworfen“, erzählt M. und es klingt wie eine antike Kampfszene. „Wollten Sie treffen?“, fragt die Richterin. „Ja“, antwortet M.

Seine Sprache passt sich ihrer gelegentlich an, er sagt dann: „Ich hege keinen direkten Hass gegen die Polizei.“ „Kam Ihnen der Gedanke, dass in der Uniform ein Mensch steckt?“, fragt die Richterin. M. antwortet nicht direkt, er sagt, es sei „die größte Scheiße“, die er hätte bauen können. Die Richterin hakt nach, sie fragt, ob er selber Opfer einer Tätlichkeit gewesen sei, er war es, aber nein, er hat diese Erfahrung nicht auf den übertragen, auf den er gezielt hat.

Über die Umverteilung der Gewalt

Vielleicht ist dies der Moment, um kurz aus Saal 136 hinauszugehen und zu hören, was andere über junge Männer wie M. und die Prozesse gegen sie denken. Es gibt Kommentatoren, die schreiben, dass es bei Randalen wie diese um eine Umverteilung der Gewalt gehe, und sei es für einen Moment, eine Umverteilung von den Polizisten zu den Randalierern. Es sind kluge Kommentare, und in all ihrer Klugheit erinnern sie an die Journalistin im Blazer, die wusste, wo der richtige Platz für die blondierte Mutter war. Es gibt einige Juristen, linke und gar nicht so linke, die sagen, dass die Urteile, die bislang gegen Flaschenwerfer ergangen sind, unverhältnismäßig seien. Bis zur Strafrechtsverschärfung in diesem Jahr seien Angriffe auf Polizisten meist mit Geldstrafen geahndet worden, sagt ein Anwalt.

Wenn man ihn fragt, wie es früher war bei den großen Demos, ob es dort auch Trittbrettfahrer gegeben habe, dann sagt er: „Nicht in dieser Dimension. Die Verbindlichkeit war ganz anders.“ Und noch etwas sei anders gewesen: „Die Härte“, und zwar auf beiden Seiten.

In Saal 136 sagt der Polizist aus, dessen Einheit Yannick M. festgenommen hat. Es sei „das Übliche“ gewesen, sagt er und klingt bitter, „rauslaufen auf die Straße, schmeißen, umdrehen, weglaufen“. Nein, es habe keine Filmaufnahmen von M.s Festnahme gegeben, mit Sicherheit nicht. Aber siehe da, es gibt sie. M. wippt auf dem Stuhl, während er zuhört. Seine Festnahme wirkt sonderbar zufällig, er folgte seinem Freund, der bereits festgenommen worden war, in einigen Metern Entfernung. Ob er so betrunken war, dass er nicht wusste, was er tat, ob er glaubte, seinen Freund schützen zu können? Das weiß nicht einmal M.s Anwalt.

Eine gescheiterte Existenz

Es ist klar, welchen Ordnungen Yannick M. in seinem Leben nicht gefolgt ist: Die Lehre als Möbel- und Küchenbauer hat er abgebrochen, ist von der Mutter zum Vater gezogen, wollte nicht am Familienleben teilnehmen, ist dort herausgeflogen, aus der Wohngruppe herausgeflogen, obdachlos, zwei Ladendiebstähle, eine Polizistin beleidigt. Hat auf einen Mann eingetreten, der ihn attackierte, als er in einen Hauseingang pinkelte. Aber wenn die Richterin fragt, ob der Freund, der ihn ein Jahr lang in seiner Einzimmerwohnung aufgenommen hat, das Angebot vielleicht zurücknehmen würde, dann wirkt M. aufrichtig überrascht. „Würde er nicht“, sagt er, als sei das undenkbar. Und noch so eine Ordnung: M. hat niemals staatliche Leistungen bezogen, auch nicht, als Obdachloser.

Die JournalistInnen sitzen in Saal 136, weil Yannick M. ein G20-Täter ist, aber juristisch schwerer wiegt der zweite Vorwurf gegen ihn: die Misshandlung Philipp M.s, des Mannes, der ihn wegen des Pinkelns geschubst hat. Yannik soll mit den Füßen den Kopf des bereits am Boden liegenden blutenden Opfers getreten haben. Bei ihm kann er nicht behaupten, er sei doch durch Schutzkleidung sicher vor ihm gewesen.

Zur ersten Vorladung ist Philipp M. nicht gekommen, zur zweiten erscheint er: ein schma­ler Mittdreißiger aus der IT-Branche. An die Tat kann er sich kaum erinnern. So wenig wie es die anderen Zeugen können, der Polizeibeamte – „zu viele Dienste“ – und der Angeklagte selbst. „Vielleicht war das Unrecht so stark“, wird die Richterin bei der Urteilsbegründung zum Angeklagten sagen, „dass es zu unbequem war, in die hintersten Winkel des Kopfes zu steigen.“ Das mag stimmen. Und dennoch sagt es sich nach drei Monaten leichter als nach zwölf. Warum, fragt man sich, dauert es so lange, bis ein Verfahren eröffnet wird, von dem alle Beteiligten erklären, es solle erzieherische Wirkung haben?

Das Gericht erkennt eine Verrohung

„Es tut mir leid, was ich Ihnen angetan habe und hoffe, dass Sie mir eines Tages verzeihen“, sagt Yannick M. zu Philipp M., der ihn nicht ansieht. „Ich nehme das zur Kenntnis“, antwortet der.

Dann geht alles sonderbar schnell, es ist, als würde ein Autofahrer einen Gang hochschalten, um rechtzeitig anzukommen. Die Flaschenwürfe sind in den Plädoyers eher eine Zwischenetappe. Ein Jahr und neun Monate Jugendstrafe auf Vorbewährung fordert die Staatsanwältin. Sein Mandant sei bei G20 „nur mitgetapst“, sagt M.s Anwalt, das Schwerwiegende seien die Tritte gewesen. Und dass man über den Vorwurf des Landfriedensbruchs streiten könne, aber er lässt es bleiben.

Das Gericht verurteilt Yannick M. zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung. Es sei eine „Verrohung“ gewesen, auf den wehrlosen Philipp M . einzutreten, sagt die Richterin zum Angeklagten. „Sie müssen sich nun fragen: ,Wie ist es möglich, dass ich zu so etwas fähig bin?'“. Die Frage ist, wer mit hinabsteigt in den Winkel, wo die Antwort zu finden ist.

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