Ermittlungserfolge im Sinne der Polizei

Nach G20 ermittelt die Polizei in 100 Fällen gegen sich selbst. Zwei Verfahren wurden schon eingestellt

In 40 Fällen wurden Ermittlungen von Amts wegen eingeleitet

Von Katharina Schipkowski

Das Dezernat Interne Ermittlungen (DIE), das bei der Polizei für Ermittlungen in den eigenen Reihen zuständig ist, kann drei Monate nach dem G20-Gipfel erste Ergebnisse vorweisen: Die ersten beiden Verfahren gegen Polizist*innen wurden eingestellt. „Der Tatverdacht hat sich nicht bestätigt“, sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft, Nana Frombach.

Beide Fälle gehen auf Anzeigen Unbeteiligter zurück, die in den Medien Vorfälle verfolgt und daraufhin angezeigt hatten. Die erste Anzeige richtete sich gegen einen Polizisten, der jemanden genötigt haben soll, von einem Gerüst im Schulterblatt herunterzusteigen. Die Auswertung des Videos durch das DIE habe ergeben, dass keine Nötigung vorliege, sagte Frombach.

Die zweite Anzeige war pauschaler: Sie richtete sich wegen diverser, nicht konkretisierter Straftaten gegen Polizeipräsident Ralf Meyer, Einsatzleiter Hartmut Dudde und Bundeskanzlerin Angela Merkel. Auch hier liege keine Straftat vor, so die Staatsanwaltschaft.

Das DIE ist derzeit noch mit 100 Ermittlungsverfahren wegen des G20-Einsatzes beschäftigt. 81 davon wegen Körperverletzung im Amt, fünf wegen Nötigung, vier wegen Verletzung des Dienstgeheimnisses, drei wegen Beleidigung, zwei wegen Freiheitsberaubung und je eins wegen Raubes, Verleitung zu einer Straftat, sexueller Belästigung, Strafvereitelung im Amt und Bedrohung. In 40 Fällen wurden die Ermittlungen von Amts wegen eingeleitet, das heißt: Polizist*innen zeigten die Vorfälle selbst an.

Ein Szenario, in dem eine Polizist*in ihre Kolleg*in anzeigt, dürfte allerdings für viele schwer vorstellbar sein – die Polizei ist für ihren Korpsgeist bekannt.

Ermittlungen, die von Amts wegen eingeleitet werden, können auf drei Arten zustande kommen: erstens durch Auswertung von Videos und Medienberichten durch das DIE – beim G20 der Löwenanteil –, zweitens durch eigene Ermittlungen der Staatsanwaltschaft – ein „geringer Anteil“ beim G20, laut Innenbehörde.

Drittens durch Anzeigen von Polizist*innen gegen Kolleg*innen – auch das habe es beim G20 gegeben, sagte der Sprecher der Innenbehörde. Allerdings liegen die im einstelligen Bereich.