Abgeschobene waren ungefährlich

Die Linke kritisiert die Abschiebung zweier Afghanen. Es waren keine gefährlichen Straftäter

Von André Zuschlag

Die Bürgerschaftsabgeordnete Christiane Schneider (Linke) ist empört. „Der Senat rückt nicht ab von seiner harten Linie“, kommentiert sie die Antwort des Senats auf ihre Kleine Anfrage zu Abschiebungen nach Afghanistan. Hamburg hatte sich am 24. Oktober an einer bundesweiten Sammelabschiebung nach Afghanistan beteiligt, Schneider hatte Details zu den Abgeschobenen verlangt. Und die liegen jetzt vor.

Demnach wurden zwei in Hamburg lebende Afghanen in das zwischen Regierung und islamistischen Taliban umkämpfte Land ausgeflogen. Aus Schneiders Sicht hält sich der Senat nur begrenzt an den von den Koalitionspartnern ausgehandelten Kompromiss, nur Straftäter, Gefährder und Menschen, die sich hartnäckig der Identitätsfeststellung verweigern, abzuschieben.

Es werde immer so getan, als schöbe Hamburg nur gefährliche Straftäter ab, sagt Schneider. In diesem Fall aber war „einer nur wegen Kleinstdelikten zu einer geringen Geldstrafe verurteilt worden. Einer von ihnen litt unter einer attestierten posttraumatischen Belastungsstörung. Zudem gab einer von ihnen an, Christ zu sein“, fasst Schneider die Antworten des Senats zusammen. „Letzteres kann in Afghanistan einem Todesurteil gleichkommen.“

Aus Sicht von Innen- und Ausländerbehörde gilt indes: Straftäter sind Straftäter. Florian Käckenmester, Sprecher der Ausländerbehörde, betont, beide Abgeschobene seien unter Jugendstrafrecht mehrfach verurteilt worden. Das geht aus der Senatsantwort aber nicht hervor, weil Jugendstrafen nicht in das polizeiliche Führungszeugnis aufgenommen werden, auf dessen Grundlage die Senatsantwort beruhte.

Dennoch, beide Abschiebungen seien durch die fehlende Aussicht auf Sozialisierung gerechtfertigt, so der Senat. Die Verantwortung, dass ein Christ nach Afghanistan abgeschoben wurde, schiebt die Ausländerbehörde an den Bund ab.

„Wenn das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im Asylverfahren aufgrund dessen keinen Schutzgrund sieht, sind uns die Hände gebunden“, sagt Käckenmester. Insgesamt versuche die Ausländerbehörde mit Augenmaß bei anstehenden Abschiebungsflügen zu handeln. So schöbe man grundsätzlich nur alleinstehende Männer ab. Letztlich müsse man aber Bundesvorgaben umsetzen.

Die Kritik am Vorgehen des Senats bleibt, und heute übergeben das Bündnis Hamburger Flüchtlingsinitiativen und der Aktionskreis „Hamburg hat Platz“ Senat und Bürgerschaft zwei Onlinepetitionen, die ein Ende der Abschiebungen nach Afghanistan fordern.