nord🐾thema
: die verlagsseiten der taz nord 🐾 am wochenende

kostprobe 49 wohnen & gestalten 50–51

Sylvia Sonnemann
Der Miethai
: Was tun bei Feuchtigkeit und Schimmel?

Oft zeigt sich im Herbst, ob die Wohnung Feuchtigkeitsprobleme hat. Bilden sich nach Starkregen Verfärbungen an der Decke oder den Außenwänden, ist die Lage recht klar: Der Vermieter muss das Dach, den Balkon oder die Regenrinne reparieren und die Wände wieder streichen. Doch wenn die Herkunft feuchter Stellen und Schimmel nicht so eindeutig auszumachen ist, geht das Gerangel um die Schuldfrage los. Die Pflichten sind dabei aber klar verteilt: Der Mieter muss den Mangel anzeigen, der Vermieter muss herausfinden, woran es liegt.

Eine Mängelanzeige sollte möglichst genau die feuchten Stellen beschreiben und zur Sicherheit per Einschreiben/Einwurf an den Vermieter geschickt werden. Ab dem Zeitpunkt der Anzeige erheblicher Mängel entsteht ein Minderungsrecht – das sollte man sich deshalb in der Mängelanzeige zumindest vorbehalten. Denn erst ab diesem Vorbehalt steht einem die Minderung zu und man riskiert auch nicht, das Minderungsrecht zu verlieren. Auch eine Fristsetzung von maximal 14 Tagen, in denen man um erste Schritte zur Mängelbehebung, zum Beispiel eine Besichtigung bittet, ist ratsam, um das Problem nicht zu verschleppen. Ein Musterschreiben findet sich auf mhmhamburg.de/rechtsinfos.html.

Reagiert der Vermieter mit dem Vorwurf, der Mieter heize und lüfte nicht ordentlich, genügt der Vermieter seiner Instandsetzungspflicht nicht. Er muss Ursachenforschung betreiben, also den Mangel besichtigen und gegebenenfalls von Fachleuten beurteilen lassen. Erst wenn er beweisen kann, dass es nicht an der Bausubstanz liegt, ist der Mieter in Zugzwang. Bis dahin muss der Mieter hartnäckig nachhaken und darf sich nicht einschüchtern lassen.

Umgekehrt sollte der Mieter seinerseits alles tun, um Feuchtigkeitsproblemen vorzubeugen. Denn auch wenn falsches Verhalten des Mieters selten die alleinige Ursache ist, können Mieter einiges tun, um das Problem abzumindern und nicht gar zu verschärfen. Kurzes Querlüften und gleichmäßiges Durchwärmen der Räume sind eine gute Grundlage, um Vorwürfen des Vermieters entgegenzutreten. Auch ist es ratsam, Hygrometer anzuschaffen, diese sind im Baumarkt schon ab zehn Euro zu kaufen. Wenn die relative Luftfeuchtigkeit über 60% steigt, Fenster öffnen und am besten Querlüften. Langes Lüften „auf Kipp“ ist hingegen in der kalten Jahreszeit nicht ratsam, weil der Luftaustausch zu lange dauert und die Wände auskühlen.

Langes Lüften „auf Kipp“ ist in der kalten Jahreszeit nicht ratsam, weil dann die Wände auskühlen

Kurz gesagt: Feuchte Stellen immer sofort melden, pauschale Vorwürfe nicht gelten lassen, selber das Heiz- und Lüftungsverhalten überprüfen, beharrlich beim Vermieter nachfragen – und das gern mit fachkundiger Unterstützung durch den Mieterverein.

Sylvia Sonnemann ist Geschäftsführerin beim Verein Mieter helfen Mietern, Bartelsstraße 30, Hamburg, ☎040/431 39 40, www.mhmhamburg.de