Ausgetrunken
: Yoko Ono gewinnt gegen ihre Namensschwester

Ob Yoko Ono schon mal in der Yoko-Mono-Bar war? Bestimmt nicht! Sonst hätte sie den Inhaber der sympathischen Eckkneipe wohl nicht verklagt. Wegen unberechtigter Namensaneignung war Ono gegen den Barbesitzer Nima Garous-Pour vor Gericht gezogen – und hat am Freitag auch noch Recht bekommen. Die Bezeichnung „Yoko Mono“ sei dem weltweit bekannten Namen der Klägerin so ähnlich, „dass ein Beobachter mit hinreichender Wahrscheinlichkeit von einer – wie auch immer gearteten – Beziehung zwischen der Klägerin und der Bar ausgehen wird“, sagte der Gerichtssprecher Kai Wantzen zur Begründung.

Garous-Pour zeigte sich enttäuscht von dem Urteil: „Ich bin schon traurig, was hier gerade geschieht. Wir hatten gehofft, dass wir den Namen behalten können“, sagte er der Deutschen Presse-Agentur (DPA). Schon im Sommer war er der Aufforderung, den Namen zu ändern, nachgekommen und hatte eine stylishe Lösung gefunden: Verschiedene Aufkleber verdecken auf dem orangenen Namensschild das Wort „Yoko“. Nun heißt die Bar nur noch „Mono“.

Ob die Künstlerin und Witwe von John Lennon sich über die Entscheidung freut, teilte die DPA leider nicht mit. Es ist anzunehmen, dass es der 84-Jährigen egal ist, ob eine Kneipe in Hamburg so ähnlich heißt wie sie oder ein bisschen anders. Nur ihrer Anwaltsarmada, die offenbar überall auf der Welt nach Rechtsverstößen gegen die Verwendung ihres Namens vorgeht, ist das nicht egal. Schade für Yoko Ono, die eine sympathische Namensschwester verliert, und schade für die Bar, die ihren fast schon zur Marke gewordenen Namen verliert.

Garous-Pour überlegt, Widerspruch gegen das Urteil einzulegen. Er betreibt noch eine andere Bar: das John Lemon. Wenigstens dieser Namensbruder kann ihn nicht mehr verklagen. Katharina Schipkowski