Einigung bei Inklusion in Hamburg nah: Behörde mit Formulierungsschwäche

Volksinitiative „Gute Inklusion“ und Rot-Grün sind einer Einigung nahe. Für Durcheinander sorgt der Schulsenator allerdings mit einem Vermerk.

Ties Rabe sitzt mitt geschlossenen Augen in der Bürgerschaft

Missverständlicher Vermerk: Schulsenator Ties Rabe plant keine gerichtliche Prüfung Foto: dpa

HAMBURG taz | Seit August spricht die Volksinitiative „Gute Inklusion“ mit den Spitzen von SPD und Grünen im Rathaus über eine Einigung. Es hieß, dass man noch vor Weihnachten zum Abschluss kommen könne. Doch da sorgt ein Vermerk der Schulbehörde für Irritation.

Die Initiative kritisiert, dass sich die Inklusion behinderter Kinder in Hamburg zu einem Sparmodell entwickelt habe. Sie fordert mehr Pädagogen, mehr Räume, barrierefreie Schulen sowie Therapie für beeinträchtigte Schüler. In der Summe würde dies nach Schätzung des Landeswahlleiters etwa 54 Millionen Euro kosten. Das würde noch etwa im Rahmen dessen liegen, was Volksinitiativen fordern dürfen, ohne in die Haushaltshoheit des Parlaments einzugreifen.

Die Initiative war recht erfolgreich und sammelte im Frühjahr für die erste Stufe des Verfahrens über 24.000 Unterschriften und verhandelt nun, bevor es in die zweite Stufe geht, mit den Fraktionschefs Andreas Dressel (SPD) und Anjes Tjarks (Grüne). Am Donnerstag sollte es in die sechste Runde gehen, da sorgte ein in der Mopo zitierter Vermerk aus der Schulbehörde für Ärger. SPD-Senator Ties Rabe äußerte sich laut Abteilungsleiterprotokoll vom 14. November zu den Verhandlungen mit der Volksinitiative. „Die Gespräche dauern an. Dennoch wird erwogen, die Forderungen der Initiative vor dem Verfassungsgericht prüfen zu lassen.“

Initiative fühlt sich verschaukelt

Manfred Brand vom Verein „Mehr Demokratie“, der Bürgerbeteiligung voranbringen will, bezeichnet dies in der Mopo als unfair. „Da wird mit dem Verfassungsgericht gedroht, das gehört sich nicht, während man verhandelt.“ Initiativensprecher Maik Findeisen sagt: „Wir fühlen uns durch Ties Rabe verschaukelt.“ Wenn es verfassungsrechtliche Bedenken gebe, müsse man das vor den Verhandlungen klären, oder nach deren Ende, aber nicht währenddessen.

Für jedes Kind mit Förderbedarf im Bereich Lernen, Sprache, emotionale Entwicklung soll es drei Lehrerstunden mehr geben. Jetzt sind es nur 1,9 Stunden.

Für Kinder mit Behinderung im Bereich körperlicher oder geistiger Entwicklung, im Hören oder Sehen soll es ein Drittel mehr Personal geben.

In der Inklusion soll es so viele Therapie- und Pflegestunden geben, wie an Sonderschulen.

Schulen sollen barrierefrei werden.

Immerhin konnten Dressel und Tjarks am Donnerstag wohl davon überzeugen, dass sie das Schulbehörden-Protokoll nicht kannten. Dressel erklärte aber, es sei normal, dass eine Behörde prüfe, ob es verfassungsrechtliche Bedenken gebe. Sollten die Gespräche scheitern und die Initiative ein Volksbegehren starten, sei die Behörde bei Zweifeln sogar verpflichtet, sich an das Gericht zu wenden.

Rabes Sprecher Peter Albrecht sagte, der Vermerk sei „missverständlich“ formuliert. „Wir planen keinen Gang vors Gericht, sondern eine interne Prüfung.“ Auch sei es falsch zu sagen, dass die Behörde „droht“, da besagter Vermerk ja intern gewesen sei. Trotz des Ärgers ist man auf Seiten der Volksinitiative optimistisch, dass eine Einigung klappt: „Wir sind uns näher gekommen“, sagt Sprecher Maik Findeisen.

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