Als die Pferde durchgingen

Wegen eines Angriffs auf ein „Pony-Karussell“ ist ein 23-Jähriger zu einer Bewährungsstrafe verurteiltworden

„Mir tut die ganze Sache unglaublich leid“

Angeklagter

Als „größten Fehler meines Lebens“ hat der 23-jährige Angeklagte den Angriff auf ein „Pony-Karussell“ auf dem Hamburger Dom bezeichnet. Er ist am Donnerstag wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung sowie 2.000 Euro Schmerzensgeld verurteilt worden. Die Tat sei derart gefährlich gewesen, dass sie mit nichts zu entschuldigen sei, sagte die Richterin in ihrer Urteilsbegründung am Landgericht. Der Angeklagte habe Verletzungen Unbeteiligter „zumindest billigend in Kauf genommen“.

Der 23-Jährige hatte den Angriff zu Beginn des Prozesses eingeräumt. Er war am 1. April 2016 zusammen mit unbekannten Komplizen auf das Pony-Karussell zugestürmt, um dieses mit einem Flatterband abzusperren.

Zwei der sechs Kinder, die auf den Ponys saßen, wurden verletzt, nachdem die Tiere durchgingen. Ein sechsjähriges Mädchen erlitt eine Schädelprellung sowie eine Verspannung der Lendenwirbelsäule. Eine Zehnjährige zog sich eine Schürfwunde zu.

Der Angeklagte, ein gelernter Mediengestalter, der bislang nicht straffällig geworden war, las zu Prozessauftakt einen Brief vor, den er vorab an die Familien der Geschädigten geschickt hatte und in dem er um Entschuldigung bat: „Mir tut die ganze Sache unglaublich leid.“ Er betonte mehrfach, dass es nicht seine Absicht gewesen sei, jemanden zu verletzten, vielmehr habe er ein „politisches Zeichen gegen Tierquälerei“ setzten wollen. Die Pony-Karussells, in denen die Pferde oft stundenlang im Kreis trotten, werden ebenfalls von Tierschutzorganisationen wie Peta stark kritisiert.

Der als Nebenkläger auftretende Vater der Sechsjährigen war der Überzeugung, der Angeklagte habe mit der Intention gehandelt, „die Kinder zumindest zu verletzen“ und forderte daher eine „spürbare Strafe“.

Der Vater der Zehnjährigen gab an, dass sich seine Tochter seit der Tat in psychologischer Behandlung befinde. Die psychischen Folgen für das Opfer wertete das Gericht als strafschärfend. Mit dem Urteil folgte das Gericht der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung wollte sich auf kein konkretes Strafmaß festlegen. (dpa)