Thüringen entschädigt Opfer des NSU: Eine „politische Verantwortung“

1,5 Millionen Euro will Thüringen an die NSU-Opfer zahlen. Ministerpräsident Ramelow spricht von Mitverantwortung seines Landes für die Verbrechen.

Ein Schließfach mit der Aufschrift: „Thringer Landesamt für Verfassungsschutz“

Thüringens Polizei und Verfassungsschutz hatten den rechtsextremistischen Hintergrund der Terrorserie nicht erkannt Foto: dpa

BERLIN taz | Eine Mitverantwortung seines Landes für die NSU-Terrorserie sei unstrittig, sagt Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke). „Aus Thüringen ist das Netzwerk aufgebrochen zu seinen späteren Mordtaten. Und der Thüringer Verfassungsschutz war nicht unbeteiligt, dass die Täter viel zu lange ihr Werk treiben konnten.“ Deshalb sei es folgerichtig, die Opfer des NSU zu entschädigen.

Am Mittwochnachmittag hatte die rot-rot-grüne Regierung Thüringens beschlossen, einen Entschädigungsfonds mit 1,5 Millionen Euro für die Opfer der rechtsextremistischen Terrorzelle einzurichten. Man wolle sich nicht freikaufen, sagt Ramelow der taz. „Aber wir wollen uns unserem Teil der Verantwortung stellen. Zu lange wurde weggeguckt. Zu lange mussten die Opfer unter falschen Verdächtigungen leiden.“

Bereits Ende September hatte der Landtag die Einrichtung eines Opferfonds für die NSU-Hinterbliebenen beschlossen – gegen die Stimmen von CDU und AfD. Die CDU erklärte damals, man wolle Gerichten nicht vorgreifen, ob der Staat eine Mitschuld am NSU-Terror trage. Auch betreffe das Thema nicht nur Thüringen. Ramelow betont dagegen eine „politische Verantwortung“, die sein Land auch heute schon übernehmen könne und müsse. Auch Grüne und SPD hatten auf das „massive Versagen“ der Sicherheitsbehörden bei der NSU-Terrorserie verwiesen. Eine Entschädigung der Opfer sei „eine logische Konsequenz“.

Im thüringischen Jena hatte sich das NSU-Trio Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt radikalisiert und war dort 1998 untergetaucht. Erst 2011 flog die Gruppe auf – nach zehn Morden, drei Anschlägen und 15 Raubüberfällen. Polizei und Verfassungsschutz hatten weder den rechtsextremistischen Hintergrund der Terrorserie erkannt, noch das Trio aufgespürt.

Gedenken und Mahnung

Gleichzeitig mit dem Opferfonds einigte sich die Thüringer Landesregierung auf 350.000 Euro für eine Mahnstätte zur Erinnerung an die NSU-Verbrechen. Wo diese eingerichtet wird, ist noch offen. Bei der Stätte gehe es um ein Gedenken an die Opfer, aber auch an die Mahnung, „dass Rassismus töten kann“, so Ramelow.

Mehrere Anwälte von NSU-Opferfamilien hatten den Thüringer Entschluss begrüßt. Das „Verantwortung übernehmende Verhalten setzt sich deutlich positiv ab vom Umgang anderer Bundesländer“, schrieben sie in einer Erklärung.

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Rechtsextreme Terroranschläge haben Tradition in Deutschland.

■ Beim Oktoberfest-Attentat im Jahr 1980 starben 13 Menschen in München.

■ Der Nationalsozialistische Untergrund (NSU) um Beate Zschäpe verübte bis 2011 zehn Morde und drei Anschläge.

■ Als Rechtsterroristen verurteilt wurde zuletzt die sächsische „Gruppe Freital“, ebenso die „Oldschool Society“ und die Gruppe „Revolution Chemnitz“.

■ Gegen den Bundeswehrsoldaten Franco A. wird wegen Rechtsterrorverdachts ermittelt.

■ Ein Attentäter erschoss in München im Jahr 2016 auch aus rassistischen Gründen neun Menschen.

■ Der CDU-Politiker Walter Lübcke wurde 2019 getötet. Der Rechtsextremist Stephan Ernst gilt als dringend tatverdächtig.

■ In die Synagoge in Halle versuchte Stephan B. am 9. Oktober 2019 zu stürmen und ermordete zwei Menschen.

■ In Hanau erschoss ein Mann am 19. Februar 2020 in Shisha-Bars neun Menschen und dann seine Mutter und sich selbst. Er hinterließ rassistische Pamphlete.

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