Polizei soll leichter abhören können

Innenminister de Maizière will vor allem das Öffnen von gut geschützten Autos erleichtern

Von Christian Rath, Freiburg

Lauschangriffe der Polizei auf Wohnungen und Autos sollen einfacher werden. Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) will eine Hilfspflicht für die Hersteller von Alarmanlagen und Fahrzeugen einführen. Das sieht ein Antrag für die Innenministerkonferenz vor, die am Donnerstag beginnt.

Die Polizei darf seit 1998 zur Strafverfolgung Verdächtige in ihrer Wohnung akustisch überwachen – mit dem „großen Lauschangriff“. Dieser spielt in der Praxis bisher indes fast keine Rolle. Bundesweit hat die Polizei 2015 nur sechsmal Wohnungen abgehört. Zwar darf die Polizei in Wohnungen einbrechen, um dort ein Kleinmikrofon anzubringen. Es ist jedoch sehr aufwändig, unbemerkt eine sogenannte Wanze in der Wohnung zu installieren.

Häufiger sind die Lauschaktionen in Autos. Doch auch beim Eindringen in Pkws hat die Polizei zunehmend Schwierigkeiten. So sorgt neue digitale Sicherheitstechnik bei manchen Fahrzeugen dafür, dass der Eigentümer eine SMS erhält, nachdem jemand die Tür des Fahrzeugs öffnete. Die Polizei ärgert das. So werde ein Verdächtiger gewarnt und ein heimliches Abhören sei kaum noch möglich. Seit 2016 gab es laut Innenministerium schon 25 Fälle, in denen ein richterlicher Beschluss zum Abhören eines Autos nicht umgesetzt werden konnte.

De Maizière schlägt nun vor, dass die Hersteller von Autos und Sicherheitstechnik gesetzlich verpflichtet werden sollen, der Polizei zu helfen. Wie diese Hilfspflicht konkret aussieht, will der Minister vorerst offen lassen. Eine Möglichkeit wäre, die Hersteller zu verpflichten, in ihre Technik Schwachstellen einzubauen, die nur die Polizei nutzen darf. Allerdings könnten sich diese Hintertüren schnell auch unter Autodieben herumsprechen. Ein Sprecher de Maizières betonte deshalb, der Minister habe keine „Hintertüren“ vorgeschlagen. Es gehe um Hilfe „im Einzelfall“. Außerdem müsse das Abhören weiterhin vom Richter genehmigt werden.

Kritiker von SPD, Grünen und FDP legten de Maizières Vorschlag so aus, dass Verdächtige künftig in ihrer Wohnung von den eigenen Elektrogeräten abgehört werden sollen. Das Innenministerium wies dies zurück. De Maizière wolle der Polizei nicht den Zugriff auf Mikrofone von Laptops, Tablets und Smart-TVs erleichtern. Die Nutzung der Mikrofone in „informationstechnischen Systemen“ sei der Polizei zum Abhören von Wohnungen und Autos gar nicht erlaubt. Eindeutig ist das aber nicht. Die entsprechenden Paragrafen der Strafprozessordnung (100c und 100f) sprechen ganz neutral von „technischen Mitteln“.