die gesellschaftskritik
: NetzDG und Netiquette

Twitter löscht einen Hasstweet von Beatrix von Storch – und alle rufen: „NetzDG!“

Am Abend des 31. Dezember 2017 twitterte die Kölner Polizei Neujahrsgrüße in verschiedenen Sprachen, unter anderem Arabisch. Die AfD-Abgeordnete Beatrix von Storch twitterte daraufhin über „die barbarischen, muslimischen, gruppenvergewaltigenden Männerhorden“. Die Kölner Polizei zeigte von Storch wegen Volksverhetzung an, der Tweet wurde gelöscht, ihr Account vorübergehend gesperrt. Auch Facebook löschte einen Post mit dem Zitat. Das soll nun – je nach Lesart – die Schuld/der Erfolg des seit 1. Januar geltenden Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) sein. „Zensur“, echauffiert sich die AfD, „Twitter und Facebook löschen AfD-Beiträge wegen NetzDG“, schreibt die IT-Nachrichtenseite Golem.de.

In der Tat ist Kritik am NetzDG begründet. Immerhin sollen private Unternehmen entscheiden, ob eine Aussage rechtswidrig ist. Ob es sich bei dem Tweet um Volksverhetzung handelt – was unter anderem die Kölner Polizei glaubt –, sollte selbstverständlich die Justiz klären. Es wäre jedoch ratsam, die Auswirkungen des neuen Gesetzes nicht gleich am zweiten Tag seiner Existenz evaluieren zu wollen.

Das Privatunternehmen Twitter allerdings ist in keinem Fall verpflichtet, rassistische Beleidigungen stehen zu lassen. So wies das Unternehmen von Storch darauf hin, dass der Tweet einen „Verstoß gegen unsere Regeln über Hass-Inhalte“ darstelle.

Überhaupt ist es albern, wegen gelöschter Tweets von Zensur zu sprechen. Von Storch kann ihre Formulierung auf vielfältigen Wegen wiederholen. Und sich dafür gleich die nächste Strafanzeige wegen Volksverhetzung einfangen.Dinah Riese