Abmahnung für „kleinen Höcke“

Der AfD-Vorstand kritisiertden rassistischen Tweet des Bundestagsabgeordneten Jens Maier

Es ist die schwächste Sanktion, die die AfD-Satzung hergibt: Der Bundesvorstand der rechtspopulistischen Partei hat den sächsischen Bundestagsabgeordneten Jens Maier wegen eines rassistischen Kommentars abgemahnt. Laut Teilnehmern ist die Entscheidung einstimmig gefallen. Das Gremium forderte Maier zudem auf, bei der Auswahl und Führung seiner Mitarbeiter künftig mehr Sorgfalt walten zu lassen.

Konsequenzen hat die Entscheidung zunächst keine. Im Wiederholungsfall – der nicht unwahrscheinlich sein dürfte – muss Maier aber mit weitergehenden Ordnungsmaßnahmen rechnen. Auch die Bundestagsfraktion wird sich in der kommenden Woche wohl mit Maier befassen.

Auf Maiers Twitter-Account war Anfang Januar Noah Becker, der Sohn von Ex-Tennisspieler Boris Becker, als „Halbneger“ bezeichnet und über ihn hergezogen worden. Der Kommentar wurde später gelöscht. Maier behauptete, nicht er selbst, sondern einer seiner Mitarbeiter habe den Tweet abgesetzt. Er selbst wolle sich bei Becker entschuldigen. Dieser hat inzwischen Strafanzeige erstattet.

Der sächsische AfD-Landesverband hatte erst im November ein Parteiausschlussverfahren gegen Maier gestoppt, das die ehemalige Parteichefin Frauke Petry durchgesetzt hatte. Maier, der sich selbst gern „kleiner Höcke“ nennt, hatte vor „Mischvölkern“ gewarnt, die NPD gelobt und bei einer Veranstaltung Verständnis für den norwegischen Rechtsterroristen Anders Breivik geäußert. Das hatte ihm auch einen Verweis des Dresdner Landgerichts eingebracht, wo er Richter ist. Die Tätigkeit ruht gerade. Die AfD-Fraktion entsandte Maier vor Kurzem auch in den Beirat des „Bündnisses für Demokratie und Toleranz, gegen Ex­tremismus und Gewalt“. Sabine am Orde