Aus Frust gezündelt

Ein Wachmann hat gestanden, in einem Flüchtlingsheim in Braunschweig einen Brand gelegt zu haben. Er behauptet, er habe aus Wut gegenüber seiner Freundin gehandelt

Ein Wachmann hat gestanden, in einem Flüchtlingsheim in Braunschweig im vergangenen Sommer einen Brand gelegt zu haben. Beim Prozessauftakt im Landgericht Braunschweig sagte der 22-Jährige am Montag: „Es war eine Kurzschlusshandlung, die mir sehr leid tut.“ Seine Tat habe sich nicht gegen die Bewohner der Unterkunft gerichtet, sondern sei eine Reaktion auf einen Streit mit seiner Freundin gewesen.

Weil ein Bewohner das Feuer bemerkte, konnte es sich nicht in der Unterkunft für 85 Menschen ausbreiten. Der Mann zog sich leichte Brandwunden zu, weitere Verletzte gab es nicht. Der angeklagte 22 Jahre alte Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes räumte ein, dass er ein brennendes Handtuch in eine der Wohnungen in dem Flüchtlingsheim geworfen habe. Nach einem Telefonat mit seiner Freundin habe er Wut abbauen müssen. In der Beziehung habe es schon häufiger Streitereien gegeben. Am Tattag hätten ihn die Untreuevorwürfe aber besonders gestört. „Dann habe ich diese Scheiße begangen“, sagte er.

Es war nach eigenen Angaben erst sein zweiter Arbeitstag für den Sicherheitsdienst. Bei einer Vernehmung nach seiner Festnahme hatte der Angeklagte noch von einer Ausein­andersetzung mit einem Bewohner und drohendem Ärger mit seinem Chef berichtet. Beides treffe nicht zu, sagte er nun am Montag.

Der Bewohner, der das Feuer entdeckte, berichtetet vor Gericht, dass er die brennende Gardine aus dem Fenster geworfen habe. Er verhinderte damit, dass sich das Feuer ausbreitete. Am Tattag fand ein Grillfest in der Unterkunft statt, viele Bewohner befanden sich deshalb in einem Innenhof. Der Sachschaden beläuft sich auf etwa 500 Euro.

Ein Betreuer des 22-Jährigen berichtete von schweren persönlichen Problemen des Angeklagten. Dessen finanzielle Lage bezeichnete er als desaströs. Er habe Schulden, der Versuch, einen Hauptschulabschluss nachzuholen, sei gescheitert.

Laut den in der Verhandlung verlesenen Gutachten hat der Angeklagte eine leichte Intelligenzminderung und eine posttraumatische Belastungsstörung, die wohl auf sexuellen Missbrauch durch den leiblichen Vater zurückzuführen sein soll. Der Mann wuchs in einer Pflegefamilie auf.

In der Verhandlung wirkte der junge Mann zerfahren und unruhig. Sein Verteidiger kündigte einen Antrag auf ein Gutachten zur Schuldfähigkeit seines Mandanten an. Die Richterin ließ erkennen, dass sie dafür zunächst keinen Grund sehe. (dpa)