G20-Prozess könnte enden

Fabio V. kann vielleicht wieder nach Hause

Von Katharina Schipkowski

Am Dienstag entscheidet sich für den 19-jährigen G20-Gegner Fabio V., ob er nach fast acht Monaten, die er in Hamburg verbringen musste, wieder nach Hause kann. Der Italiener saß nach dem G20-Gipfel knapp fünf Monate in Untersuchungshaft, er ist wegen schweren Landfriedensbruchs angeklagt. Am Dienstag ist sein letzter Verhandlungstermin vor dem Amtsgericht. Allerdings könnte der Prozess im letzten Moment platzen: Schafft die Richterin es nicht, bis zum Ende des Verhandlungstages um 16 Uhr ein Urteil zu sprechen, muss der Prozess mit einer anderen Richterin und anderen Schöff*innen neu aufgerollt werden. Denn die vorsitzende Richterin geht in Kürze in den Mutterschutz. Sie wird daher keinen weiteren Verhandlungstermin mehr festlegen können.

Dem Angeklagten und seinen Verteidiger*innen dürfte diese Aussicht gefallen, selbst wenn es bedeutet, dass V. im Falle einer neuen Anklage erneut nach Hamburg kommen müsste. Denn die Beweislage gegen ihn ist dünn. In zwölf Verhandlungstagen hat ihn kein Zeuge direkt belastet, ja nicht mal am Tatort gesehen. Auch die Staatsanwaltschaft wirft ihm keine individuelle Tat vor. Sein Vergehen soll lediglich darin bestehen, bei einer unangemeldeten Demonstration am Rondenbarg gewesen zu sein, aus der heraus 14 Steine in Richtung der Polizei geworfen wurden, bevor diese die Demo gewaltsam zerschlug.

Ob die Staatsanwältin ihn also erneut anklagen wird, oder sich einen der anderen 73 G20-Gegner*innen rauspickt, die zusammen mit V. am Rondenbarg verhaftet wurden, wird sich, sollte der Prozess gegen Fabio V. tatsächlich platzen, frühestens in ein paar Monaten zeigen. Oder es kommt doch anders und die Richterin schafft es, der Verzögerungstaktik der Verteidigung zum Trotz, ein Urteil zu sprechen – dann wird es wahrscheinlich eine Jugendstrafe auf Bewährung.

Das Komitee für Demokratie und Grundrechte, das den Prozess beobachtet hat, forderte in einer Mitteilung am Freitag V.s Freispruch. „Über die letzten Monate ist die Anklage der Staatsanwaltschaft praktisch in sich zusammengefallen“, sagte Michèle Winkler, Mitarbeiterin des Komitees. Vielmehr habe es sich beim Vorgehen der Polizei gegen die Demonstration am Rondenbarg um einen grundrechtswidrigen Eingriff in eine Versammlung gehandelt.