Flüchtlingsschutz erst vor Gericht

Das Verwaltungsgericht ist viel mit Asylverfahren beschäftigt: 2017 wurden die politisch motivierten Entscheidungen des Bundesamts für Flüchtlinge oft korrigiert und Syrern Flüchtlingsschutz gewährt

Auch aufgrund der hohen Zahl von Asylverfahren war das Verwaltungsgericht in Bremen 2017 das zweite Jahr in Folge stark belastet. „Mit insgesamt 3.772 Verfahren hat das Gericht die höchsten Verfahrenseingänge seit mehr als 20 Jahren zu verzeichnen“, teilte Gerichts-Präsident Peter Sperlich am Montag mit. Dass die hohen Eingangszahlen des Vorjahres noch übertroffen worden seien, liege vor allem an den hohen Eingängen im Asylbereich. Laut Geschäftsbericht gingen allein 1.800 Asylverfahren beim Verwaltungsgericht neu ein.

Im Berichtsjahr konnten den Angaben zufolge aber auch mehr als 3.100 Verfahren erledigt werden. Das seien die höchsten Erledigungszahlen, die in den vergangenen 20 Jahren erzielt worden seien, hieß es. Der Anteil der Asylverfahren betrug 40 Prozent.

Schwerpunkt waren Verfahren von Asylbewerbern aus Syrien. Ein Großteil konnte zügig entschieden werden, da es sich dabei um Männer im wehrfähigen Alter ging, die sich durch ihre Flucht dem Militärdienst entzogen hatten, wie das Gericht mittelte. Vor diesem Hintergrund wurde ihnen der Status als Flüchtling zuerkannt. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erteilt meist nur noch den schlechteren „subsidiären“ Schutzstatus, bei dem der Familiennachzug ausgesetzt ist.

Ob sich die hohe Zahl der Erledigungen 2018 wiederholen lässt, ist aus Sicht des Gerichtes fraglich. Nun stünden Verfahren mit Asylsuchenden aus Ländern wie Afghanistan an, die stets einer umfassenden Einzelfallprüfung der Fluchtgründe bedürften. Jetzt könne nur mit mehr Personal die Zahl der Erledigungen gesteigert werden.

Sperlich wies darauf hin, dass die hohen Verfahrenseingänge in zwei aufeinanderfolgen Jahren auch zu einem Anstieg unerledigter Verfahren geführt haben. Zum Jahresende 2015 seien es noch 1.000 gewesen, jetzt liege der Verfahrensbestand bei fast 2.500. Die durchschnittliche Verfahrensdauer sei aber immer noch niedrig. Mit 8,6 Monaten liege sie praktisch auf dem Vorjahresniveau. (epd/taz)