Heikle Daten von der Post

Die Deutsche Post hat die Parteienpräferenz für einzelne Straßen ermittelt und die Daten an Union und FDP verkauft. Das ist legal, stößt aber dennoch auf Kritik

Angesichts des Facebook-Skandals um millionenfache unerlaubte Datennutzung ist die Deutsche Post wegen der Weitergabe von Kundendaten an Parteien im Wahlkampf 2017 in die Kritik geraten. Das Unternehmen versicherte, bei der Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten werde das Datenschutzgesetz strikt eingehalten.

Die Bild am Sonntag hatte berichtet, dass CDU und FDP im Bundestagswahlkampf 2017 jeweils einen fünfstelligen Betrag für straßengenaue Analysen der Post-Tochterfirma Deutsche Post Direkt GmbH gezahlt hätten. Die CDU habe auf diesen Daten ihren Haustürwahlkampf aufgebaut, die FDP habe auf dieser Basis Wahlwerbung an bestimmte Zielgruppen verschickt.

Die CDU-Zentrale in Berlin teilte mit, die Post habe für den Haustürwahlkampf eine statistische „CDU-Wahlwahrscheinlichkeit“ für Straßenabschnitte geliefert. Es seien vollkommen anonymisierte Daten verwendet worden, ein Personenbezug sei nicht herstellbar gewesen. Der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, Marco Buschmann, schrieb auf Facebook, die von der Post erworbenen Daten seien vollständig anonymisiert gewesen und im Einklang mit dem Datenschutzrecht bearbeitet worden.

Die Bild am Sonntag hatte aus vertraulichen Papieren der Post-Tochter mit Stand März 2018 zitiert, die an Parteien verschickt würden. Darin heiße es, die Post besitze Daten zu 85 Prozent aller Haushalte in Deutschland, darunter Angaben zu Kaufkraft, Bankverhalten, Geschlecht, Alter, Bildung, Wohnsituation, Familienstruktur, Wohnumfeld und Pkw-Besitz. Für die Wähleranalysen kombiniere die Post ihre Daten mit Wahlergebnissen nach Stimmbezirken. Ein Post-Sprecher erklärte, die Daten bezögen sich nicht auf einzelne Haushalte, sondern auf sogenannte Mikrozellen aus im Schnitt 6,6 Haushalten.

Die Netzpolitikerin Anke Domscheit-Berg (Linke) forderte in dem Blatt: „Eine Weitergabe dieser privaten Daten muss ohne ausdrückliche Zustimmung verboten sein.“ Bisher ist jeder, der in Deutschland eine Adresse hat, automatisch in den Post-Datenbanken. Um die Weitergabe der Daten zu verhindern, muss der Nutzung schriftlich widersprochen werden. (dpa)