Kritiker über Verfassungsschutz: „Die kennen mich über 40 Jahre“

Rolf Gössner ist einer der bekanntesten Geheimdienstkritiker der Republik. Seit 1970 wurde er selbst überwacht. Ein Gespräch.

Mann mit Bart

Gössner klagt darauf, dass seine Überwachung von Anfang an rechtswidrig und unverhältnismäßig war. Die Gerichte gaben ihm bisher Recht Foto: Michael Bahlo

taz am wochenende: Herr Gössner, wenn Ihnen an diesem Interview etwas nicht gefällt, können wir es ja schwärzen.

Rolf Gössner: Ja, toll, so machen wir’s. Schwärzen ist hip.

Die Version Ihrer Verfassungsschutzakte, die Ihnen nach langem Hin und Her vorgelegt werden musste, hat über 2.000 Seiten und ist zu 90 Prozent geschwärzt.

Sagen wir lieber zu 80 Prozent, ich habe es nicht genau nachgezählt. Jedenfalls ist die überwiegende Mehrzahl der Seiten entweder ganz oder teilweise von Hand geschwärzt.

Jetzt kann man gerade noch durch die verschiedenen „Handschriften“ der Schwärzer auf den unterschiedlichen Inhalt der Seiten schließen.

Nicht unbedingt auf den Inhalt, aber zumindest auf unterschiedliche Charaktere der Schwärzer: akribisch oder eher lässig geschwärzt. Oft bleiben gerade noch Ort, Datum und Name. Bei Artikeln und Aufsätzen steht noch dabei, wo sie erschienen sind – etwa in Geheim, der FR oder der taz. Wenn es sich um mögliche Spitzelberichte handelt, sieht man oft nur, dass es sich um Anschreiben an das Bundesamt für Verfassungsschutz in Köln handelt.

Der Mann

Rolf Gössner, Jahrgang 1948, ist Publizist, Jurist und Bürgerrechtler. Er hat die niedersächsische Grünen-Fraktion beraten und war mehrfach Sachverständiger im Bundestag. Er arbeitete an der Neufassung des niedersächsischen Landesverfassungsschutz- und Polizeigesetzes mit. Er ist stellvertretenden Richter am Staatsgerichtshof in Bremen. ¶

Der Fall

Sein ganzes Berufsleben hindurch wurde er vom Verfassungsschutz beobachtet – 38 Jahre lang, der damit längste bekannte Fall. Seit Jahren wehrt er sich juristisch dagegen. Im März hat das Oberverwaltungsgericht Münster erkannt: Die Dauerüberwachung war von Anfang an rechtswidrig und unverhältnismäßig. Das Gericht hat eine Revision zugelassen, der Fall könnte also vor dem Bundesverwaltungsgericht landen. ¶

Sie wurden 38 Jahre lang, von 1970 bis 2008, vom Bundesamt für Verfassungsschutz überwacht. Wissen Sie mittlerweile, wer Sie bespitzelt hat?

Nein. Das will ich auch lieber nicht wissen. Darf ich auch gar nicht, weil die Spitzel ansonsten an „Leib und Leben“ gefährdet wären, wie das Bundesinnenministerium in seiner Sperrerklärung behauptet. Das nennt sich „Quellenschutz“, deshalb die Schwärzungen. Dabei habe ich gar keine Rachefantasien. Das sollte der Verfassungsschutz doch wissen, die kennen mich ja seit über 40 Jahren.

Es hätte ja auch sein können, dass sich ein Spitzel nach all den Jahren bei Ihnen offenbart, um sich zu entschuldigen.

Das ist bisher nicht passiert. Es handelt sich wohl um Zuträger oder auch V-Leute, die auf politische Organisa­tio­nen angesetzt waren. Wenn ich etwa einen Vortrag gehalten habe bei einer Organisation wie der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes, die ihrerseits unter VS-Beobachtung steht, weil sie als „linksextremistisch beeinflusst“ gilt, hat eben einer der anwesenden Spitzel auch über meinen Vortrag und die Diskussion berichtet.

Rolf Gössner

„Ich nenne das inquisitorisch: Egal was wir tun oder lassen, wir sind schuldig und bereits verdammt. Und es kann alles zum Vorwurf werden, das Tun und das Unterlassen, das Geschriebene und das Ungeschriebene.“

Wie begann denn Ihre Überwachung durch den Verfassungsschutz?

Als Jugendlicher hatte ich eine Freundin in Polen. Es war die Zeit des Kalten Kriegs. Als ich sie im „Ostblock“ besuchen wollte, suchten Beamte meine Eltern auf, um sie zu warnen: Ich sei gefährdet, womöglich von einem östlichen Geheimdienst angeworben zu werden.

Moment, das wäre dann ja noch vor 1970 gewesen, als Ihre Überwachung offiziell begann.

Ja, über meine Überwachung vor 1970 gibt es im Bundesamt keine Akten, das war vermutlich das Landesamt in Baden-Württemberg. Später kamen aufgerissene und zensierte Briefe dazu, ich wurde observiert und mein soziales Umfeld ausgeforscht. Als ich in Freiburg studierte, sind meine Nachbarn über mich ausgefragt worden, was die mir dann verraten haben. Aber erst seit 1996 weiß ich wegen eines Auskunftsantrags sicher, dass mich das Bundesamt für Verfassungsschutz spätestens seit 1970 beobachtete und eine Personenakte über mich führte.

Wie wurde Ihre Überwachung denn begründet?

Die ursprüngliche Begründung war das, was ich als „Kontaktschuld“ bezeichne – also mein beruflicher Umgang mit Menschen und meine Kontakte zu Organisationen, die als „linksextremistisch“ gelten.

Also Organisationen wie die Deutsche Kommunistische Partei oder die Rote Hilfe?

Der Verfassungsschutz beschuldigt mich bis heute, ich hätte – so wörtlich – als „prominenter Jurist“ solche Organisationen durch meine Auftritte, durch meine Beiträge oder anwaltliche Beratung „nachdrücklich unterstützt“. Erst während des Gerichtsverfahrens gegen diese Überwachung sind sie auf den Trichter gekommen, dass sie nachlegen müssten, um damit vor Gericht zu bestehen. Dafür hat man den Inhalt meiner Texte so verdreht, als wären sie verfassungsfeindlich. Einer der Vorwürfe: Ich wolle mit meiner „diffamierenden“ Kritik an der Antiterror- und Sicherheitspolitik den Staat wehrlos machen gegen seine inneren Feinde.

Sie konnten eigentlich nichts richtig machen: Dass Sie kein Mitglied einer verfassungsfeindlichen Organisation waren, galt dem Verfassungsschutz als besonders verdächtig.

Ich nenne das inquisitorisch: Egal was wir tun oder lassen, wir sind schuldig und bereits verdammt. Und es kann alles zum Vorwurf werden, das Tun und das Unterlassen, das Geschriebene und das Ungeschriebene. So wird mir auch angeblich einseitige Kritik am Westen angekreidet und, das muss ich mal zitieren, „fehlende Distanzierung von der DDR, der Stasi, der UdSSR, dem Gulag und allen Verbrechen des Kommunismus“.

Wenn Sie eine Stasi-Distanzierung verfasst hätten, wäre die wohl auch nur als Camouflage gedeutet worden.

Mir ist völlig unklar, wie man auf diesen Vorwurf kommen konnte. Ich habe die Stasi-Aufarbeitung seinerzeit mitbetrieben, habe Bürgerrechtsgruppen der DDR beraten. Während einer DKP-Konferenz, zu der ich als Gastredner eingeladen war, störte mich die nostalgische DDR-Verklärung, weshalb ich intervenierte: Was ich hier an Staatskritik betreibe und über Sicherheitspolitik der BRD schreibe – was glauben Sie, wo ich gelandet wäre, wenn ich das in der DDR getan hätte? Ich wäre nicht nur von einem Inlandsgeheimdienst überwacht worden, es wäre da sehr schnell zum Vollzug gekommen – in Bautzen oder sonstwo. Für diese Überlegung habe ich damals mächtig auf die Mütze bekommen – von manchen aber auch Zuspruch.

Es bleibt aber die Frage, ob und wie es funktionieren kann, sich das Leben zurückzuholen aus dem Zugriff des Geheimdienstes.

Ich weiß nicht, ob das wirklich funktioniert. Doch ich finde, es ist mir ganz gut gelungen, angemessen damit umzugehen, dass ich ein ganzes Arbeitsleben lang geheimdienstlich ausgeforscht worden bin und der Verfassungsschutz sich ein Feind- und Zerrbild von mir machte.

Haben Sie nie ans Aufgeben gedacht?

Gössner im Gespräch

„Man hat den Inhalt meiner Texte so verdreht, als wären sie verfassungsfeindlich“ Foto: Michael Bahlo

Nein, das wäre mir zu individualistisch. Meine Familie und Freunde haben mich immer wieder gefragt: Willst du das wirklich auf dich nehmen? Aber mir hilft es, aktiv zu sein, zu handeln. Sonst hat man irgendwann eine Schere im Kopf: Kann ich das schreiben? Sollte ich diese Person wirklich treffen? Mir hilft es, dass ich meinen Fall auch für meine Arbeit nutzen kann. Wenn ich einen Vortrag halte über die Arbeit von Geheimdiensten, habe ich immer gleich einen Beispielfall.

Können Sie denn abschalten?

Ja, es gibt Menschen, die sich in so etwas verbeißen und nichts mehr anderes sehen. Aber es ist wichtig, den Humor nicht zu verlieren. Es ist ja vieles an meinem Fall auch wirklich absurd und kafkaesk.

Welche Rolle spielt Ihre Klage gegen die Überwachung für Ihre Aufarbeitung?

Die ist wichtig, um ein wenig Licht ins Dunkel zu bekommen. Bis dahin hatte ich nur eine Art „Sündenregister“ darüber, dass vieles aus meinem Leben aufgezeichnet wurde, seither habe ich wenigstens Einblick in die – wie auch immer manipulierte – Akte. Außerdem dient es der persönlichen Rehabilitierung.

Rolf Gössner

„Es ist wichtig, diesen unkontrollierbaren Geheimdienst mit seinen Machenschaften, Skandalen und Bürgerrechtsverletzungen ins Gerede zu bringen und zu kritisieren.“

2006 reichten Sie Klage ein, 2008 endete Ihre Überwachung. Hat die Klage dazu geführt?

Ich kann es mir nicht anders erklären. Zwar wird das offiziell nicht zugegeben, da ist die Rede von einer geänderten Gefahrenlage, von knappen Ressourcen, die nun anderweitig eingesetzt werden müssten. Und es wird behauptet, ich hätte weniger Kontakt zu angeblich linksextremistischen Szenen. Aber das sind erkennbar vorgeschobene Gründe.

Erwarten Sie, dass die Gegenseite nach der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster, das im März in zweiter Instanz erkannte, dass Ihre Überwachung von Anfang an rechtswidrig und unverhältnismäßig war, aufgibt?

Nicht unbedingt: Das Oberverwaltungsgericht hat die Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht zugelassen, und ich gehe mal davon aus, dass unser neuer CSU-„Heimatschutzminister“ diese einlegt – zumindest um Zeit zu schinden. Das kann also noch Jahre dauern – bis zum Bundesverfassungsgericht oder zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Dann wäre ich wohl über 80, wenn das letzte Urteil rechtskräftig wird.

Den Antrag auf Auskunft beim Verfassungsschutz hatten Sie 1996 gestellt, weil das geheimdienstkritische Magazin Geheim im Verfassungsschutzbericht als linksextremistisch eingestuft worden war.

Ja, das war der äußere Anlass nachzufragen. Um Auskunft vom Bundesamt zu bekommen, müssen zwei Hürden genommen werden: einerseits ein Hinweis auf den konkreten Zusammenhang, in dem man glaubt, beobachtet zu werden – also eine Art Selbstdenunziation. Als Redaktionsmitglied von Geheim war dieser Punkt erfüllt. Andererseits muss man ein berechtigtes Interesse an der Auskunft haben: Das hatte ich, weil ich mich damals auf eine Hochschullehrerstelle beworben hatte – an einer Polizeifachhochschule.

Ausgerechnet!

An der Stelle hatte ich aber wirklich Interesse, das war nicht nur vorgeschoben. Auf meine Anfrage beim Verfassungsschutz bekam ich dann ein erstes „Sündenregister“, das damals schon 25 Jahre zurückreichte bis in meine Studienzeit.

Und Sie haben das gleich öffentlich gemacht?

Das schien mir wichtig. Schon einen Tag nach Erhalt des Dossiers habe ich es öffentlich gemacht: Da hatte mich gerade der hessische Verfassungsschutz eingeladen zu einer Veranstaltung ins Schloss Biebrich. Thema: „Verfassungsschutz – eine Behörde ohne Zukunft?“

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Dieser Text stammt aus der taz am wochenende. Immer ab Samstag am Kiosk, im eKiosk oder gleich im praktischen Wochenendabo. Und bei Facebook und Twitter.

Absurd. Der Verfassungsschutz lädt einen Überwachten ein.

Ich mag ja solche Widersprüche. Eingeladen hat mich der hessische Verfassungsschutz, überwacht hat mich das Bundesamt. Ich stellte dort meine Thesen zu einer sozialverträglichen Auflösung des Verfassungsschutzes als Geheimdienst vor und konnte deren Notwendigkeit gleich mit meiner eigenen Geschichte illustrieren. Der Saal war voll – aber es gab null Applaus.

Warum?

Im Publikum saßen wohl fast ausschließlich „Schlapphüte“ aus der ganzen Republik. Hinterher sind dann viele auf mich eingestürmt und haben versucht, mich von der Wichtigkeit des Geheimdienstes zu überzeugen. Außer dem Vortragshonorar bekam ich noch eine Flasche Wein aus dem hessischen Staatsweingut überreicht.

Sicherlich ein edler Tropfen.

Ja, durchaus, aber ich habe mich lange nicht getraut, sie aufzumachen und davon zu trinken.

Die Bekanntgabe Ihrer Überwachung war aber auch aus anderem Grunde riskant: Sie arbeiten als Anwalt, und nicht alle Mandanten sind begeistert, wenn sie erfahren, dass ihr Rechtsbeistand überwacht wird.

Einige waren verunsichert, manche sind abgesprungen. Ich musste sie ja informieren, weil das Mandatsgeheimnis gefährdet war. Selber schuld, meinte der Verfassungsschutz, schließlich hätte ich meine Überwachung ja nicht öffentlich machen müssen. Es sind aber auch etliche Ratsuchende hinzugekommen, die sich – zu Recht oder auch nur eingebildet – überwacht und verfolgt fühlten und gerade mich als jemanden, der dem Staat die Stirn bietet, zu Rate ziehen wollten.

Als ich Ihnen erstmals begegnet bin, das ist jetzt bald 15 Jahre her, war ich auch skeptisch. Da kamen Sie ins Bremer taz-Büro und sagten zur Begrüßung: Vorsicht, ich werde seit über 30 Jahren vom Verfassungsschutz beobachtet.

Daran kann ich mich nicht erinnern, aber ich weiß, dass es schwerfällt, zu glauben, dass eine solche rekordverdächtige Langzeitüberwachung tatsächlich stattfindet – aber sie ist in meinem Fall nun mal aktenkundig.

Wozu war es denn gut, dass Sie Ihren Fall öffentlich gemacht haben?

Für Öffentlichkeit gesorgt haben vor allem andere: die grüne Fraktion im Niedersächsischen Landtag, die ich damals beraten hatte, die Interna­tio­nale Liga für Menschenrechte, Bürgerrechtsorganisationen und Gewerkschaften. Damals haben auch Schriftsteller wie Günter Grass, Lew Kopelew oder Uwe Timm gegen meine Überwachung protestiert; bis heute gibt es viel Unterstützung und Solidarität, für die ich sehr dankbar bin.

Aber politisch viel gebracht hat das nicht, Ihre Überwachung lief ja erst mal weiter.

Trotzdem ist es wichtig, diesen unkontrollierbaren Geheimdienst mit seinen Machenschaften, Skandalen und Bürgerrechtsverletzungen ins Gerede zu bringen und zu kritisieren. Es ist wichtig, um sich aus dessen Griff zu befreien und öffentlich zu machen, wie er Gesinnungskontrolle betreibt und sich die Dinge ideologisch zurechtbiegt. Insgesamt ein tolles Lehrstück in Staatskunde.

Glauben Sie, dass sich der Verfassungsschutz demokratisieren ließe?

Nein, das Problem ist grundsätzlicher: Es geht um das Geheimhaltungs- und Verdunkelungssystem, um die Intransparenz von Geheimdiensten. Sie arbeiten mit Mitteln und Methoden, die gravierend in Grundrechte eingreifen. Und dabei sind sie kaum demokratisch kontrollierbar: Die parlamentarische Kontrolle ist ihrerseits geheim und damit wenig demokratisch. Und wie schwer die gerichtliche Kontrolle ist, sieht man etwa an den Manipulationen in meiner Personenakte oder an den Schredderaktionen im Zusammenhang mit dem NSU.

Ist der Verfassungsschutz verfassungswidrig?

Das vielleicht nicht, aber er handelt oft verfassungswidrig; er ist nur schwer vereinbar mit Prinzipien des demokratischen Rechtsstaats, was ihn tendenziell zum Staat im Staat werden lässt. So konnte er sich mit seinem kriminellen V-Leute-System weitgehend unbemerkt heillos in die Neonaziszene verstricken – die NSU-Mordtaten aber weder verhindern noch aufklären. Eine solche Geheiminstitution richtet in der Regel mehr Schaden an, als sie Nutzen bringt.

Woran arbeiten Sie gerade, wenn Sie nicht an Ihrem Fall sitzen?

Ich habe genug zu tun. Aktuell arbeite ich zu den Verschärfungen des Polizeigesetzes in Bremen und des Verfassungsschutzgesetzes in Hessen. Nächste Woche werden dann die Big-Brother Awards verliehen, dort halte ich die Laudatio auf einen der Gewinner. Wer das sein wird, kann ich aber nicht verraten.

Der Verfassungsschutz?

Nein. Der hat den schon 2016 bekommen – für sein Lebenswerk.

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