Anwälte: Nur zehn Jahre für Zschäpe

Im NSU-Prozess in München haben die Anwälte der Hauptangeklagten ihre Plädoyers beendet

Die Verteidigung der NSU-Hauptangeklagten Beate Zschäpe hat für die 43-Jährige eine Gesamtfreiheitsstrafe von nicht mehr als zehn Jahren gefordert. Zschäpe dürfe nicht für die zehn Morde und zwei Bombenanschläge bestraft werden, die dem NSU angelastet werden, sagten ihre Verteidiger Hermann Borchert und Mathias Grasel am Donnerstag vor dem Oberlandesgericht München. Bestraft werden dürfe sie nur wegen Brandstiftung und Beihilfe zu verschiedenen Raubtaten. Dagegen hatte die Bundesanwaltschaft die in Deutschland mögliche Höchststrafe gefordert und auf eine lebenslange Haftstrafe, die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld und eine anschließende Sicherungsverwahrung plädiert.

Borchert und Grasel sagten, die Vorgaben für eine Sicherungsverwahrung lägen nicht vor, weil von Zschäpe keine Straftaten mehr zu erwarten seien. Sie habe sich bei den Opfern aufrichtig entschuldigt, sich von der rechten Szene glaubhaft distanziert und einen Bekannten aus ihrer früheren Nachbarschaft vor dem Abrutschen in die rechte Szene gewarnt.

Bestraft werden müsse Zschäpe dagegen wegen der Brandlegung und Explosion im letzten Versteck des Trios in Zwickau – in diesem Fall wegen schwerer Brandstiftung. Außerdem sei ihr in mehreren Fällen Beihilfe zum schweren Raub, zum versuchten schweren Raub und zur räuberischen Erpressung vorzuwerfen.

Nach dem Plädoyer der beiden Vertrauensanwälte Zschäpes sollen ab der kommenden Woche die Plädoyers der Verteidiger der vier angeklagten mutmaßlichen NSU-Helfer beginnen. Danach sind die ursprünglichen Zschäpe-Verteidiger an der Reihe. Mit diesen hatte Zschäpe sich überworfen, weshalb sie getrennt sprechen. Ein Urteil wird frühestens für Juni erwartet. (afp)