Fairer Kaffee und ökologische Funktionskleidung im Rathaus

Konferenz in Berlin zu öffentlicher Beschaffung und Menschenrechten: Initiativen beklagen Unverbindlichkeit des „Nationalen Aktionsplans“. Rechtliche Spielräume werden oft nicht genutzt

Die öffentliche Beschaffung ist ein wichtiger Hebel“

Christian Wimberger, Christliche Initiative Romero

Aus Berlin Josephine Schulz

Der deutsche Staat kauft jährlich Waren und Dienstleistungen im Wert von rund 300 Mil­liarden Euro ein. Die sogenannte öffentliche Beschaffung macht damit etwa 10 Prozent des Inlandsprodukts BIP aus und den Staat zu einem besonders wichtigen Kunden.

Eine Marktmacht, die nach Ansicht von Menschenrechtsorganisationen vielfach ungenutzt bleibt. Anfang der Woche kamen in Berlin Vertreter zahlreicher Initiativen zusammen und forderten verbindliche soziale und ökologische Kriterien beim Einkauf aus Steuergeld. „Die öffentliche Beschaffung ist bei der Durchsetzung von menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten in der Wirtschaft ein ganz wichtiger Hebel“, meint Christian Wimberger von der Christlichen Initiative Romero.

Der Einkauf von Kommunen, Ländern und Bund reicht von Polizistenuniformen über Arbeitscomputer bis hin zu großen Bauaufträgen. Laut den Leitprinzipien der Vereinten Nationen zu Wirtschaft und Menschenrechten sollen Staaten dort, wo sie selbst kaufen oder produzieren, mit gutem Beispiel vorangehen und menschenrechtliche Sorgfaltspflichten durchsetzen. 2016 hat die Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Regeln den Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte verabschiedet. Für Menschenrechtsorganisationen war dieser eine Enttäuschung. Darin verspricht die Bundesregierung, zu „prüfen, inwiefern in einer zukünftigen Überarbeitung verbindliche Mindestanforderungen im Bereich Menschenrechte im Vergaberecht festgeschrieben werden können“. Man wolle dazu einen Stufenplan erarbeiten. Seitdem ist Ruhe und das Thema offenbar von der Agenda verschwunden. „Wir haben bisher keine Vorstellung, wie dieser Stufenplan aussehen soll und wann er kommt“, sagt die Koordinatorin des CorA-Netzwerks für Unternehmensverantwortung, Heike Drillisch.

Auch als das deutsche Vergaberecht 2016 auf Grundlage progressiver EU-Richtlinien geändert wurde, sah die Bundesregierung keine Notwendigkeit, die Einhaltung von Menschenrechten verbindlich zu ver­ankern. Zwar haben die Beschaffer nun größere Spielräume, ökofaire Kriterien einzubeziehen, aber es bleibt bei einem Dürfen. Und eine aktuelle Umfrage der Organisation Femnet bei den Vergabestellen auf Bundesebene zeigte, dass die neuen Spielräume dort kaum wahrgenommen werden. Gründe gibt es viele: Mitarbeiter sind nicht ausreichend geschult oder stehen unter dem Druck, das billigste Angebot vorzuziehen.

Einige Kommunen und Länder sind schon weiter als der Bund und fordern beim Einkauf die Einhaltung internationaler Menschen- und Umweltrechte. Das Ausmaß ist jedoch unterschiedlich, die Beschaffung in Deutschland ein Flickenteppich. Mancher Bürgermeister serviert im Rathaus fairen Kaffee, andere setzen auf ökologische Funktionskleidung. Der grüne Bundestagsabgeordnete Uwe Kekeritz meint: „Mit verbindlichen Vorgaben könnten sich Kommunen auch besser gegen das Kostenargument wehren.“ Wer von Steuergeldern letztlich welche Produkte anschafft und wie hoch der Anteil nachhaltiger Einkäufe ist, weiß die Bundesregierung selbst nicht genau. Eine offizielle Statistik ist nach Angaben des Wirtschaftsministeriums zwar in Planung, kommt aber erst in zwei Jahren.

Selbst dort, wo von Bietern schon heute faire Produk­tionsbedingungen verlangt werden, gibt es ein Problem: die Beweise. Vergabestellen akzeptieren in der Regel Siegel wie den Blauen Engel, aber auch Eigenerklärungen. Ein Unternehmen unterschreibt dann, dass es bestimmte Standards entlang der Lieferkette einhält – überprüft wird das nicht.

Die Antwort der Bundesregierung sind wenige Vorzeige­projekte in bestimmten Sektoren. Das Entwicklungsministerium hat kürzlich in einer Ausschreibung für mehrere hundert Computer öko-soziale Kriterien in den Mittelpunkt gestellt. Bieter mussten nachweisen, dass sie zumindest beim Zusammenbau der Computer und Monitore Standards einhalten. Bei den langen Wertschöpfungsketten im Technikbereich finden die gravierendsten Menschenrechtsverletzungen – Kinder- und Zwangsarbeit oder Vertreibungen – aber oft auf den unteren Ebenen statt. Detaillierte Analysen der eigenen Wertschöpfungskette bis hinunter zu den Arbeitsbedingungen in indischen oder kongolesischen Minen sind teuer und aufwendig. Die politische Sorge bei solchen strengeren Anforderungen wäre unter anderem ein Wettbewerbsnachteil für kleine und mittelständische Unternehmen, die das nicht leisten können.

Einen Rückschlag gibt es in Nordrhein-Westfalen: Das Bundesland strich Ende März die Nachweispflicht zur Einhaltung internationaler Arbeitsrechte und Umweltstandards aus dem Vergabegesetz des Landes – zur Entbürokratisierung.