Ob mit oder ohne Hells Angels

Der Beirat Walle hätte nicht unter Ausschluss der Öffentlichkeit über Hells Angels diskutieren dürfen

Von Jean-Philipp Baeck

Recht gegeben hat das Verwaltungsgericht dem Waller Beiratsmitglied der AfD, Gerald Höns. Der hatte gegen den Ausschluss der Öffentlichkeit von einer Beiratssitzung im Oktober 2016 geklagt. An jenem Tag informierten Vertreter von Innenbehörde und Polizei das Stadtteil-Parlament über die Hells Angels, die sich in einem Parzellengebiet einzurichten drohten.

Beantragt wurde jene Sondersitzung von der SPD, die damit gutzumachen versuchte, was auf der vorausgegangenen Beiratssitzung schief gelaufen war: Da hatten die Politiker – beeindruckt von einem Auftritt des Hells-Angels-Bosses Michael Wellering – einen Beschluss gegen die Rockerbande abgemildert.

Laut Beiratssprecher Golinski (SPD) hatte die Polizeiführung bei der folgenden Sondersitzung darum gebeten, die Öffentlichkeit auszuschließen, weil auch Vertrauliches besprochen werden sollten.

AfD-Mann Höns, der selbst Verbindungen zu den Hells Angels hat, sah sich als Beirat ohne Öffentlichkeit in seiner Meinungsäußerung beschränkt. Zurecht, meint das Gericht: Der Beirat hätte in eigener nichtöffentlicher Sitzung über eine Vertraulichkeit entscheiden und diese genauer prüfen müsse. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.