Presserat
: Rüge für die taz

Der Deutsche Presserat hat gegen die taz eine Rüge ausgesprochen. Die taz hatte am 14. 12. 2015 unter der Überschrift „Poppers? Und habt ihr Crystal Meth?“ über die sexuelle Orientierung und Krankheitsgeschichte von zwei Angeklagten berichtet, da diese für die Urteilsfindung und das Strafmaß relevant waren. Die Veröffentlichung von Details aus der Intimsphäre der Betroffenen in identifizierender Weise würde durch das öffentliche Berichterstattungsinteresse nicht gedeckt. Damit habe die Redaktion die presseethische Grenze zum Recht der Angeklagten auf informationelle Selbstbestimmung überschritten.