Polizei sucht alte Diesel

Durchfahrtsverbot für schmutzige Lastwagen an Hamburger Stresemannstraße wurde erstmals systematisch kontrolliert. Bußgeld ist vergleichsweise gering

Drei Wochen nach Inkrafttreten der bundesweit ersten Dieselfahrverbote zur Luftreinhaltung in Hamburg hat die Polizei eine erste Großkontrolle durchgeführt. Beamte richteten am Donnerstagvormittag an der Stresemannstraße im Bezirk Altona in beiden Richtungen Kontrollpunkte ein. Auf gut anderthalb Kilometern der stark befahrenen Ost-West-Verbindung dürfen seit Anfang des Monats nur noch Diesel-Lkws fahren, die die Euro-Norm 6 erfüllen.

Polizisten winkten mutmaßliche Verbotssünder aus dem Verkehr und leiteten sie zur Überprüfung zu den Kontrollstellen. Bislang hatte die Polizei die Einhaltung der Fahrverbote nur stichprobenartig kontrolliert und auch noch keine Verwarn- oder Bußgelder verhängt. Nun werden bei Verstößen für Pkws 20 Euro und für Lkws 75 Euro fällig – vergleichsweise geringe Summen. Zu Redaktionsschluss dieser Ausgabe dauerten die Kontrollen noch an; die Zahl der Verstöße konnte die Polizei noch nicht nennen.

Mehr als 200 Stichproben hatten in den vergangenen Wochen nach Angaben des für Altona zuständigen Polizeidirektors Andreas Nieberding ergeben, dass rund die Hälfte der kontrollierten Fahrzeuge nicht der aktuellen Schadstoffnorm entsprachen. Er kündigte weitere Großkontrollen an – auch im Bereich der nahegelegenen Max-Brauer-Allee, auf der ebenfalls auf 600 Metern ein Fahrverbot für ältere Diesel gilt, dort allerdings auch für Pkws. Diese Kontrollen würden aber vorab nicht mehr bekannt gemacht, sagte Nieberding. Die Stadt will mit den Fahrverboten die Stickoxidbelastung der Luft senken. An beiden Straßenabschnitten befinden sich Luftmessstationen. Der Stickoxid-Grenzwert, ab dem vor allem älteren und vorbelasteten Menschen gesundheitliche Schäden drohen, war dort in den vergangenen Jahren regelmäßig überschritten worden.

Laut Hamburger Senat ist die Einhaltung des Grenzwertes an diesen Abschnitten nur durch die Durchfahrtsbeschränkungen möglich. Das Bundesverwaltungsgericht hatte solche Maßnahmen Anfang des Jahres für zulässig erklärt. Dem BUND gehen die Maßnahmen nicht weit genug; er fordert flächendeckende Fahrverbote. (dpa/taz)