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: Bauarbeiten für Gaspipeline Nord Stream 2 können starten

Bundesverfassungsgericht weist Eilantrag des Naturschutzbundes gegen das Projekt zurück. Hauptsacheverfahren kann lange dauern. Aber schon im Juli werde die ersten Rohre verlegt

Das Neue

Es gibt keinen Baustopp für die geplante Gas-Pipeline Nord Stream 2 zwischen Russland und Deutschland. Das Bundesverfassungsgericht lehnte jetzt eine entsprechende Verfassungsbeschwerde des Umweltverbands Naturschutzbund Deutschland (Nabu) ab. Damit habe sich auch der Antrag auf eine einstweilige Anordnung des Gerichts erledigt.

Der Hintergrund

Nord Stream 2 soll weitgehend parallel zur bereits entstehenden Pipeline Nord Stream 1 durch die Ostsee von Russland ins norddeutsche Greifswald führen. Dazu muss der Meeresboden der Ostsee auf 80 Meter Breite aufgebaggert werden. Ab 2020 soll die Pipeline rund 55 Milliarden Kubikmeter Erdgas im Jahr transportieren.

Der Nabu klagt beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Greifswald gegen den Planfeststellungbeschluss für die Pipeline, weil das Vorhaben Meeresschutzgebiete verletze und die Umweltverträglichkeitsprüfung unvollständig gewesen sei. Das Oberverwaltungsgericht lehnte den Eilantrag des Nabu allerdings ab. Die Sache sei so kompliziert, dass selbst eine „summarische“ (das heißt ­oberflächliche) Prüfung unmöglich sei. Die reine Folgeabwägung spreche gegen einen Baustopp. Das war überraschend, weil bei Umweltklagen die Folgeabwägung meist zugunsten der Kläger ausgeht, wenn irreparable Umweltschäden drohen.

Der Nabu erhob gegen den OVG-Beschluss Verfassungsbeschwerde. Die Ablehnung einer summarischen Prüfung verletze den Anspruch des Nabu auf Rechtsschutz. Das Bundesverfassungsgericht lehnte die Beschwerde nun aber ab. Der Nabu habe nicht ausreichend begründet, wie in diesem komplizierten Fall eine summarische Prüfung überhaupt aussehen könnte.

Neben ökologischen Bedenken, wegen denen der Nabu geklagt hatte, wird die Pipeline auch aus energiepolitischer und geostrategischer Sicht kritisiert, weil sie die Abhängigkeit Westeuropas von Russland verstärkt und die Bedeutung der Ukraine als bisheriges Transitland schwächt.

Die Reaktionen

Der Nabu bedauerte die Entscheidung. Der Bau von Nord Stream 2 stehe in Widerspruch zu geltendem Energie- und Umweltrecht und zerstöre Schutzgebiete der Ostsee, erklärte der Geschäftsführer Leif Miller. Nord Stream 2 äußerte sich hingegen zufrieden. Noch im Juli sollen nun die ersten Rohre verlegt werden, die seit Monaten im Fähr­hafen von Rügen bereitliegen.

Die Konsequenz

Der Nabu wird den juristischen Streit im Hauptsacheverfahren weiterführen. Das kann Monate oder Jahre dauern; einen Termin nannte das Gericht nicht. Einen Baustopp kann der Verband nur noch beantragen, wenn er neue Argumente dafür vorbringen kann.

Aufgehalten werden könnte das Projekt zudem noch durch die USA, die es kritisch sehen und Sanktionen gegen die beteiligten Firmen erheben könnten, und durch die EU, die eine derzeit nicht gegebene Trennung von Pipeline-Betreiber und Gas-Lieferant fordern könnte.

Ch. Rath, M. Kreutzfeldt