Stadt verschleppt die Kontrolle

Im Abwasserstreit hätte der Senat bereits Ende Dezember 2017 die Kostenkalkulation für die Gebühren
vor Gericht offenlegen sollen. Bis heute ist das nicht passiert, moniert Kläger Ernst Mönnich

Von Klaus Wolschner

Ernst Mönnich, Professor für Volkswirtschaftslehre und Finanzwissenschaften an der Hochschule Bremen, ist sauer. Mit einer Normenkontrollklage hat Mönnich die Überprüfung der Abwassergebühren verlangt. Bei der Verhandlung im Herbst hatte die Präsidentin des Oberverwaltungsgerichtes, Ilsemarie Meyer, moniert, dass die Stadtgemeinde ihre Kalkulation der Preise fürs Abwasser nicht offenlegt und eine Frist bis Ende Dezember gesetzt.

Doppelt abkassiert hält besser

Die Stadtgemeinde Bremen erbettelte eine Fristverlängerung bis Ende Februar, dann eine bis April. Nun haben wir August. Offensichtlich, schrieb nun Mönnichs Anwalt ans Gericht, sei Bremen „nicht bereit, einen Nachweis zu hinterlegen, dass die der Hansewasser zu zahlenden Entgelte angemessen sind“. Daher ruft er das Gericht auf, die Verschleppung nicht weiter mitzumachen und sich auch nicht auf die Argumentation der Stadt einzulassen, der Kläger könne ja auf Grundlage des Sammelsuriums der vorgelegten Unterlagen selbst eine Prüfung vornehmen.

Die private Firma Hansewasser macht erhebliche Gewinne, die Eigentümer erhalten mehr als 10 Millionen Euro im Jahr, und hat, da sie das Monopol auf die Abwasser-Entsorgung verwaltet, kaum ein Risiko, was die hohe Eigenkapitalrendite „sittenwidrig“ macht, so Mönnich. Er kommt auf ein Gebührensenkungspotential von „mindestens 15 Prozent“.

Die Details des Streits sind kompliziert. Zum Beispiel, so erläutert Mönnich, berechnet die Stadt zugunsten von Hansewasser eine Verzinsung des Kanalbau-Vermögens (350 Millionen Euro) mit 6,5 Prozent. Erstens, sei das ein völlig überhöhter fiktiver Zinssatz: Das Unternehmen Hansewasser selbst verweist zur Begründung seiner guten Gewinne darauf, dass die Zinssätze bei den Banken derzeit so günstig sind. Zweitens aber haben die Gebührenzahler nach Mönnichs Auffassung die Kanalbauten bereits weitgehend finanziert.

Ihnen nun noch einmal einen Gebührenanteil aufzubrummen, hieße, sie doppelt abzukassieren. Formal beschließt die Bürgerschaft über die Höhe der Abwassergebühren. Nicht nur dem Oberverwaltungsgericht, sondern auch der Bürgerschaft müsste der Senat eine für alle Abgeordneten nachvollziehbare Begründung für die Höhe der Gebühren vorlegen. Das hat der Senat nicht getan: Die Bürgerschaft hat sozusagen blind die Erhöhung der Abwasser-Gebühren zum 1.2.2017 um sechs Prozent beschlossen.

Bürgerschaft im Blindflug

Die Abgeordneten hatten auch nicht protestiert, als der Senat 2008 Hansewasser vertraglich zusicherte, bis 2028 auf jede Prüfung der Gebührenhöhe zu verzichten. Der Anwalt von Mönnich bittet das Gericht deswegen in dem aktuellen Schreiben, sich die Verschleppungstaktik des Senats nicht weiter gefallen zu lassen und einen Termin anzuberaumen.

In Rostock und den 28 Umlandgemeinden ist die Wasserversorgung zum 1.Juli dieses Jahres rekommunalisiert worden - nach 25 Jahren. Die Wasserpreise sanken damit deutlich, die Kommune rechnet mit neun Millionen Einnahmen pro Jahr.