Anett Selle über den Fall Sami A.
: Exekutivskandal

Es gab Gründe dafür, Sami A. abzuschieben. Dass er ein Islamist ist. Dass er mutmaßlich mal Leibwächter von Osama bin Laden war. Dass er gesagt hat, Deutschland werde „bluten“. Aber es gibt auch ein Problem: Sami A. wurde abgeschoben, obwohl ein Gericht es verboten hatte. Das macht den Fall zu einem Exekutivskandal: In einem Rechtsstaat hätte die Abschiebung abgebrochen werden müssen. Denn ein Rechtsstaat funktioniert nur, wenn das Gesetz für alle gilt, für die gutbürgerliche Ingenieurin wie für den Islamisten – und auch für die Staatsmacht.

Auch die Tatsache, dass das gerichtliche Verbot erst während der Abschiebung einging, gehört zu diesem Exekutivskandal: Trotz mehrfacher Nachfrage des Verwaltungsgerichts (VG) Gelsenkirchen hatte niemand es über die anstehende Abschiebung informiert. Die Ausländerbehörde Bochum und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gaben an, nichts gewusst zu haben. Die Verantwortung für diese Informationslücken übernahm NRW-Integrationsminister Joachim Stamp (FDP). Er habe verhindern wollen, dass es zu „Durchstechereien“ komme, gefolgt von Maßnahmen, die die Abschiebung „torpedieren“. Dass er von einer anhängigen gerichtlichen Entscheidung nichts gewusst haben will, ist keine Entschuldigung. Eine Exekutive, die sich über die rechtliche Situation nicht informiert, bevor sie handelt, ist ein Skandal für sich.

Dass es jetzt zu Konsequenzen kommt, ist richtig. Wenn die Exekutive die Justiz einfach ignorieren kann, ist der Rechtsstaat nicht in Gefahr, sondern vorbei. Nur treffen die Konsequenzen nicht das Integrationsministerium, sondern die Stadt Bochum. Ihr drohen jetzt Zwangsgelder in Höhe von 45.000 Euro. Sie soll Sami A. zurückholen – aber wie soll das gehen? Die tunesischen Behörden ermitteln wegen Terrorverdachts, aktuell hat Sami A. nicht einmal einen Pass.

Anstatt zu warten und sich rechtlich abzusichern, musste alles zackzack gehen – und jetzt herrscht Chaos. Ja, rechtsstaatliche Verfahren sind oft langwierig. Aber das Gegenteil von Rechtsstaat ist Willkür.