Statt 34.000 kamen bisher 42

Familiennachzug: Bislang haben nur 42 Angehörige ein Visum erhalten

Von Simone Schmollack

Die Aufregung war groß: Wer darf kommen? Und vor allem wie viele? Über kaum ein migrationspolitisches Thema war vor und in den Koalitionsverhandlungen so heftig gestritten worden wie über den Familiennachzug für subsidiär geschützte Geflüchtete. Nun wird die Aufregung von der Realität eingeholt – und relativiert. Im August wurden 853 Anträge auf Familienzusammenführung eingereicht, 65 davon bekamen einen positiven Bescheid, 42 Personen erhielten ein Visum. Ablehnungen gab es nicht. Das teilte das Innenministerium auf eine Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion mit.

Ende Juli lagen dem Auswärtigen Amt etwa 34.000 sogenannte Terminanfragen vor, also Anträge für einen Familiennachzug. Aus denen sollten ab August Anträge werden, die chronologisch abgearbeitet werden. Die meisten Anfragen stammten von Syrer*innen und Iraker*innen. In diesem Jahr dürfen 5.000 Familienangehörige nachkommen, ab Januar 2019 jährlich 12.000, 1.000 in jedem Monat. „Überträge“ auf den Folgemonat gibt es nicht, der 1001. Antrag wird abgelehnt.

Die geringe Zahl der positiven Bescheide erregt die flüchtlingspolitische Sprecherin der Grünen, Luise Amtsberg. Bereits im ersten Monat habe sich gezeigt, dass der Familiennachzug „die Zusammenführung von Familien verhindert“, sagte Amtsberg: „Familien gehören zusammen.“ Die Ausländerbehörden müssten sich fragen lassen, warum sie es „nicht schaffen, eine doch sehr übersichtliche Anzahl an Anträgen zu votieren“.

Das Auswärtige Amt indes ist zufrieden. Wenn sich alles eingespielt habe, sei mit einer Steigerung der „Fallzahlen“ zu rechnen, sagte ein Sprecher.