Rauchen ein wenig verboten

Rauchen auf Spielplätzen – eigentlich nicht erlaubt – ist ein Problem in vielen Bezirken

Wird Rauchen und Trinken von Alkohol auf Kinderspielplätzen von den Behörden hingenommen? Oder gibt es Kontrollen und Sanktionen bei Verstößen? In dieser Frage gibt es in Berlin kein einheitliches Vorgehen. Das zeigen die Antworten der zuständigen Bezirke auf eine parlamentarische Anfrage der SPD-Abgeordneten Clara West.

Zwar betont der Senat, grundsätzlich gehörten Alkohol und Rauchen nicht zur Zweckbestimmung eines Spielplatzes. Deshalb seien sie „auch ohne eine gesonderte Regelung (…) ein ordnungswidriges Verhalten“. Neun der zwölf Bezirke haben zusätzlich ein generelles Verbot erlassen. Andere scheinen das Problem aber eher zu ignorieren.

Das Bezirksamt Pankow schreibt trotz der allgemeinen Einschätzung des Senats: „Es besteht kein Alkoholverbot auf den Spielplätzen im Bezirk.“ Friedrichshain-Kreuzberg meint, Bitten seien erfolgreicher als das Durchsetzen von Verboten: „Der Bezirk hat kein ‚amtliches Verbot‘ erlassen, arbeitet aber appellativ mit Verbotsvignetten, die auf Schildern an den Spielplatzeingängen angebracht sind.“

Und Neukölln argumentiert eher resigniert: „Neukölln hat kein Alkoholverbot auf Spielplätzen erlassen, denn das Problem liegt in der Umsetzung bzw. den rauchenden Menschen.“ Zwar sei man für das Verbot. „Wenn dieses Alkohol- und Rauchverbot jedoch nicht durchgesetzt werden kann, macht es wenig Sinn ein solches auszusprechen. Es fehle das Personal für 121 Spielplätze. Verbotsschilder würden auch nichts bringen. „Die Alkoholtrinker und Raucher ignorieren diese im besten Fall. Der übliche Fall ist jedoch, dass die Schilder beschmiert oder zerstört werden.“

Eingehalten werden auch die bestehenden Verbote eher weniger, vor allem in der Nacht. „In den Abend- und Nachtstunden werden diese Verbote mitunter nicht befolgt“, beschreibt Charlottenburg-Wilmersdorf die Lage.

Keine Defizite können dagegen Bezirke wie Spandau oder Mitte erkennen: „Das Rauch- und Alkoholverbot wird weitestgehend eingehalten, Verstöße werden durch unser Ordnungsamt geahndet“, heißt es in der Antwort. (dpa)