Frieda Ahrens über religiöse Symbole bei Gericht
: Keine Extrawurst fürs Kreuz

Das Argument der niedersächsischen Justizministerin Barbara Havliza (CDU) für das Verbot von religiösen Symbolen im Gerichtssaal hört sich erst einmal vernünftig an: Richter*innen und Staatsanwält*innen sollen sie nicht tragen dürfen, damit kein*e Angeklagte*r auf die Idee kommen kann, die jeweilige Religion sei „irgendeine Leit- oder Richtschnur für das entsprechende Urteil“.

Leider soll dieses Verbot anscheinend nicht konsequent durchgezogen werden: Kreuze, die derzeit noch in einigen niedersächsischen Amtsgerichten hängen, dürfen dort hängen bleiben. Wie sollen sich Muslim*innen, Atheist*innen oder Jüd*innen, die dort vor Gericht stehen, „neutral beurteilt“ fühlen, wenn sie ihre Religion von den Vertreter*innen des Gerichts nicht repräsentiert sehen, wohl aber ein großes Kreuz, das an der Wand hängt?

Das Argument, dass ein Kreuz für einzelne Gerichtsverfahren abgehängt oder der Raum getauscht werden könnte, ist schwach. Eine eigens vorgenommene Änderung der Räume für jemanden, der sich durch das Kreuz gestört fühlt, bestärkt wahrscheinlich niemanden in der Annahme, dass dessen Religion bei dem Urteil keine Rolle spielt.

Wenn die Justizministerin mit dem Neutralitätsgebot argumentiert, sollte sie dieses nicht auf die Vertreter*innen des Gerichts anwenden, aber bei der Raumdekoration unter den Tisch fallen lassen.

Auffällig ist, dass diese Art des Verbots jetzt erst kommt, da häufiger Musliminnen mit Kopftuch im Staatsdienst auftauchen, während es jahrelang kein Problem war, das Kreuz im Gericht hängen zu haben. Grundsätzlich ist das Kreuz im Gerichtssaal kein Problem. Doch dann muss man das Argument der Religionsfreiheit für alle gelten lassen und auch Frauen erlauben, bei Gericht einen Hijab zu tragen oder Männer, eine Kippa aufzusetzen.

Doch wenn Staat und Religion voneinander getrennt werden sollen, dann bitte auf allen Ebenen. Denn die Wand, an der das Kreuz hängt, urteilt zwar nicht, aber auch sie spielt eine Rolle.