Kein Bock auf Kiffer

Das Verwaltungsgericht weist Klage auf Cannabis-Legalisierung ab

Mehr als drei Jahre lang lag die Klage auf Legalisierung von Cannabis beim Verwaltungsgericht, bis sich die Richter ihrer am Mittwoch annahmen. Das Ergebnis kam umso schneller: Das Verwaltungsgerichts wies die Klage als unzulässig ab. Cannabis bleibt damit eine verbotene Substanz im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes.

Geklagt hatte der Berliner Anwalt Thomas Herzog, der nach seiner Pensionierung gern ein Cannabisgeschäft eröffnen würde. Er begehrte von der Bundesregierung den Erlass einer Rechtsverordnung zur Streichung von Cannabis aus der Liste der verbotenen Stoffe. Er argumentierte, das Verbot verletzte Grundrechte wie das auf die freie Persönlichkeitsentfaltung oder das Recht auf freie Berufsausübung.

Ein Anspruch auf eine Rechtsverordnung durch die Regierung besteht laut des Gerichts nicht. Streichen könne diese lediglich Rauschmittel, die keine Relevanz mehr hätten oder über deren Ungefährlichkeit allgemeiner Konsens bestehe. Eine Legalisierung von Cannabis sei hingegen umstritten und obliege dem Gesetzgeber Bundestag. Volker Gerloff, Anwalt des Klägers, zeigte sich davon enttäuscht, dass nach mehr als drei Jahren Wartezeit die Klagebefugnis negiert wird. „Die Begründung ist schwach“, sagt er. Das Einlegen von Rechtsmitteln sei jedoch „eine Frage der Fi­nanzen“. Erik Peter