Zwei Jahre nach dem Breitscheidplatz-Attentat: Einer bleibt

LKA-Chef Steiof ist der letzte an der Spitze der Berliner Sicherheitsbehörden, der nach dem Attentat noch im Amt ist. Bericht aus dem Untersuchungsausschuss

Die Sicherheitsvorkehrungen der Stadt sind vielfältig – hundertprozentige Sicherheit gibt es nie Foto: Sebastian Wells

BERLIN taz | Es war knapp. An­dre­as Schwartz hat noch mal Glück gehabt. Der Sattelschlepper, mit dem der islamistische Attentäter Anis Amri über den Weihnachtsmarkt auf dem Breitscheidplatz gefahren ist, war dicht neben ihm. „Menschen flogen durch die Luft – es war ein Bild des Grauens“, erinnert sich der 49-Jährige. Zwei Jahre ist das jetzt her. Zwölf Menschen haben bei dem Anschlag am 19. Dezember 2016 ihr Leben verloren, an die hundert wurden verletzt. Schwartz ist einer von ihnen. Teile einer einstürzenden Holzbude trafen ihn im Rücken.

Seit einem Jahr bemüht sich der Amri-Untersuchungsausschuss des Abgeordnetenhauses um Aufklärung. Er ist einer von drei Untersuchungsausschüssen, die sich mit dem Attentat befassen – der Bundestag hat einen, der Düsseldorfer Landtag bereits den zweiten. Im Abgeordnetenhaus befasst sich der Ausschuss mit der Frage: Warum hatten die Sicherheitsbehörden Amri nach anfänglicher Beobachtung nicht mehr auf dem Schirm? Haben die Berliner Behörden versagt?

Andreas Schwartz, mittelgroß, Brille, verfolgt die Sitzungen als Zuhörer. Auch die Untersuchungen des Bundestags beobachtet er. Es mag zynisch klingen, aber Schwartz hat jetzt viel Zeit. Seit dem Anschlag ist der Lastwagenfahrer arbeitsunfähig. Er lebt von Hartz IV und 146 Euro Opferrente.

Anis Amri war 22 Jahre alt, als er im Sommer 2015 über Italien nach Deutschland kam. Im Februar 2016 stufte ihn das LKA Nordrhein-Westfalen (NRW) als islamistischen Gefährder ein: Hinweise hätten ergeben, dass Amri einen Anschlag plane und sich Kalaschnikows besorgen wolle.

Der letzte Mohikaner

Wenn Andres Schwartz im Untersuchungsausschuss sitzt, trägt er an seinem Pullover einen Sticker, der an die Todesopfer des Anschlags erinnert. Acht Stunden und länger dauern manchmal die Sitzungen. Warum er sich das antut? „Wir suchen nach Antworten.“ Wir, das sind die Opfer und deren Hinterbliebene. Amri hätte gestoppt werden können, meint Schwartz. Aus dem Versagen der Behörden müssten personelle Konsequenzen gezogen werden.

Am 17. Februar 2016 reiste Amri mit einem Flixbus von Dortmund nach Berlin. Weil er sich danach schwerpunktmäßig in der Hauptstadt aufhielt, ging die Zuständigkeit an das LKA-Berlin über. Genauer gesagt an die Abteilung 5. Das ist der Staatsschutz.

Am 9. November 2018 wird der Leiter des LKA Berlin, Christian Steiof, als Zeuge gehört. Es ist der 20. Sitzungstag im Amri-Untersuchungsausschuss. Steiof ist der Einzige in der Führungsspitze der Berliner Sicherheitsbehörden, der seit dem Anschlag noch im Amt ist. Polizeipräsident Klaus Kandt wurde Anfang 2018 gefeuert, Polizeivizepräsidentin Margarete Koppers ist inzwischen zur Generalstaatsanwältin befördert worden. Bernd Palenda, Chef des Verfassungsschutzes, bat selbst um Versetzung. Steiof ist sozusagen der letzte Mohikaner.

Der Amri-Untersuchungsausschuss hat schon etliche Kripobeamte gehört: Beamte aus Berlin, NRW und vom Bundeskriminalamt (BKA). Die Staatsschützer aus NRW seien in der Regel „top vorbereitet“, erzählen ständige Beobachter. Ganz anders die Berliner. Von peinlichen Auftritten wird berichtet. Einen ganz schlechten Eindruck habe Jutta Porzucek, bis dato Chefin des Staatsschutzes, gemacht. ­Porzucek ist inzwischen zur Direktionsleiterin befördert worden. „Das ist nicht meine Aufgabe“, „darüber muss ich nicht Bescheid wissen“, soll sie im Ausschuss sinngemäß in jedem zweiten Satz gesagt haben.

Die Erwartungen sind niedrig

Von Steiof erwarten sich die Beobachter nichts anderes. Direkt nach dem Anschlag hatte der LKA-Chef während der Sitzungen des Innenausschusses erschreckend ahnungslos und unbeteiligt gewirkt. Aber jetzt, vor dem Untersuchungsausschuss, kommt es anders.

Bis zum Anschlag auf den Weihnachtsmarkt hielt sich Amri in mindestens sechs Bundesländern auf und verwendete 14 Alias-Identitäten. An die 50 Behörden waren mit ihm befasst: straf-, polizei-, asyl- und ausländerrechtlich, und dann sind da auch noch die Nachrichtendienste.

Steiof ist 53 Jahre alt. Bei der Polizei hat er 1984 im Gewerbeaußendienst angefangen. Das LKA kennt er wie seine Westentasche. 2008 wurde er Leiter des Staatsschutzes. Seit 2011 ist er Chef der gesamten Behörde. Steiof ist ein großer und hagerer Typ. Etwas Cowboymäßiges umweht ihn, als er den Untersuchungsausschuss betritt. Die kurzen Haare hat er nach hinten gegelt, in der Hand hält er eine Aktenmappe. Dass er schon seit mehreren Monaten krankgeschrieben ist, lässt er sich nicht anmerken. Gerüchten zufolge handelt es sich um Burn-out. Offiziell bestätigt ist das nicht.

Im Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) war Amri in elf Besprechungen Thema. Das GTAZ ist beim Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) angesiedelt und fungiert als Schaltstelle der Bund-Länder-Zusammenarbeit zur Bekämpfung des islamistischen Terrorismus. Das letzte Mal wurde dort am 2. November 2016 über ihn gesprochen, also keine sechs Wochen vor dem Anschlag.

Bruno Jost, Sonderermittler

„Es gab grobe Fehler, die nicht hätten vorkommen dürfen“

Er wisse nicht, ob Opferangehörige im Saal seien, hebt Steiof an, nachdem er auf dem Zeugenstuhl Platz genommen hat. Schwartz horcht auf. Wie immer sitzt er im Zuschauerraum. „Falls ja“, so Steiof weiter, „möchte ich mein Mitgefühl zum Ausdruck bringen – weil ich die Gelegenheit ja noch nicht hatte.“ Er könne sich sehr gut vorstellen, dass Fragen aufkommen, „also Fragen nach der Verantwortung, Fragen nach Mitschuld, wie so viele Fehler, wie so viele Unzulänglichkeiten passieren konnten“.

Sicherheitskategorie: fünf auf der Skala von eins bis acht

Anders als auf seine früheren Auftritte ist der LKA-Chef dieses Mal gut vorbereitet. Sechs Stunden dauert die Vernehmung. Steiof spricht weitestgehend frei. Manchmal berlinert er. Die mitgebrachte Akte zieht er nur selten zurate. Man möge ihm nachsehen, wenn er manchmal blättere, bittet er. Beinahe das gesamte Wissen, das er hier im Ausschuss wiedergebe, stamme aus Akten – zusammengetragen nach dem Anschlag. Er wolle möglichst präzise sein.

Für die Einstufung der Gefährder benutzt das GTAZ eine Skala von eins bis acht. Je niedriger die Zahl, umso wahrscheinlicher, dass ein Gefährder einen Anschlag begeht. Amri war in der Kategorie fünf – Bereich des Wahrscheinlichen – eingestuft. Zum damaligen Zeitpunkt sei das eine sehr hohe Bewertung gewesen, sagte ein BKA-Beamter im Untersuchungsausschuss als Zeuge. Überhaupt nur fünf oder sechs Gefährder seien damals bundesweit so „hoch“ eingestuft gewesen.

Überlastung, strukturelle Pro­ble­me, Schwierigkeiten der Koordination der Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern – das sind nur einige der Schwachstellen, die der LKA-Chef auflistet.

Als Konsequenz aus dem Fall Amri, führt Steiof aus, gebe es jetzt für jeden Gefährder eine eigene elektronische Gefährderakte. Bei Amri mussten sich die Ermittler die Erkenntnisse aus unterschiedlichsten Dateien zusammensuchen. Alle Ermittlungsverfahren und Ordnungswidrigkeiten, die einem Gefährder zugeordnet werden, würden nun zentral im Dezernat Islamismus des Staatsschutzes bearbeitet. Die Generalstaatsanwaltschaft führe die Verfahrensteile dann zusammen. In die Sitzungen des GTAZ werde nun ein ständiger Vertreter des Staatsschutzes abkommandiert.

Droht die Aufklärung wieder einmal am Geheimhaltungsinteresse der Behörden zu scheitern? Andreas Schwartz, Überlebender des Anschlags, drückt es so aus: „Überall wird gelogen, verschleiert und vertuscht.“

6. Juli 2015 Amri reist aus Italien in die Bundesrepublik ein. In Freiburg wird er zum ersten Mal aktenkundig. Er lässt sich in mehreren Bundesländern als Asylbewerber registrieren, benutzt 14 Alias-Identitäten.

Ende 2015 Amri wird vermehrt im salafistischen Umfeld des mutmaßlichen Deutschlandchefs der IS-Terrormiliz, Abu Walaa, gesichtet. Die Polizei hört sein Telefon ab.

15. Februar 2016 Das LKA Nordrhein-Westfalen stuft Amri als Gefährder ein. Es gibt Hinweise, dass er einen Anschlag plant.

17. Februar 2016 Amri fährt von Dortmund nach Berlin.

4. April 2016 Das LKA Berlin erwirkt Beschlüsse zur Observation und Telefon­überwachung. Der Verdacht: Amri plane einen Mord.

30. Mai 2017 Amris Asylantrag wird abgelehnt. Der Bescheid wird auf acht bekannte Alias-Identitäten ausgestellt. Für seine Abschiebung sind die Ausländerbehörden in NRW zuständig.

15. Juni Der Staatsschutz Berlin stellt die Observation ein, obwohl sie bis zum 21. September angeordnet wurde.

25. August 2016 Die Ausländerbehörde Köln beantragt beim tunesischen Generalkonsulat die Ausstellung von Passersatz­papieren für die Abschiebung.

21. September 2016 Die Telefonüberwachung wird beendet. Die Einschätzung ist, dass Amri keinen Anschlag mehr plane, weil er sich im allgemeinkriminellen Milieu aufhalte.

20. Oktober 2016 Das tunesische Konsulat lehnt die Ausstellung von Passersatzpapieren ab, weil Amri nicht als tunesischer Staatsangehöriger identifiziert sei.

24. Oktober 2016 Interpol Tunis bestätigt, dass Amri tunesischer Staatsbürger ist.

2. November 2016 Das Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum beschäftigt sich zum letzten Mal mit Amri. Ein konkreter Gefährdungssachverhalt sei nicht ­erkennbar.

19. Dezember 2016 Amri entführt in Moabit einen Sattelschlepper. Er erschießt den Fahrer und steuert das Fahrzeug in den Weihnachtsmarkt an der Gedächtniskirche. Elf weitere Menschen sterben, an die hundert werden verletzt.

21. Dezember 2016 Die Ausländerbehörde Köln erhält die Erklärung des tunesischen Generalkonsulats, Passpapiere für Amri ausstellen zu wollen.

23. Dezember 2016 Nach vier Tagen Flucht wird Amri bei einer Kontrolle in Mailand von italienischen Polizisten erschossen. (plu)

Noch vor den Untersuchungsausschüssen hatten NRW und Berlin eigene Sonderermittler eingesetzt. Der von NRW beauftragte Strafrechtsprofessor Bernhard Kretschmer legte seinen Bericht im März 2017 vor. Die NRW-Landesbehörden, immerhin zuständig für die aufenthaltsrechtlichen Belange von Amri, werden darin von einer Mitverantwortung weitestgehend freigesprochen. Ganz anders der von Berlin beauftragte Bundesanwalt im Ruhestand Bruno Jost. „Es gab grobe Fehler, die nicht hätten vorkommen dürfen“, so Jost, der seinen Bericht im Oktober 2017 abgeschlossen hat. Man hätte Amri wegen Drogenhandels festnehmen können, ja müssen, meint er.

Ein großer Fehler

Ihm persönlich seien insgesamt fünf Führungsinformationen zu Amri auf den Tisch gekommen, sagt Steiof. Das letzte Mal am 29. Februar 2016. Mehrere große Versäumnisse habe es in dem Fall gegeben. Nachdem die sechsmonatige Telefonüberwachung von Amri keine Gefahrenhinweise erbracht hatte, herrschte Steiof zufolge im Staatsschutz die Überzeugung vor, dass Amri sein Anschlagsvorhaben nicht realisieren werde, weil er sich „verweltlicht“ habe. Damit ist gemeint, dass Amri inzwischen mit Drogen handelte, Pornos guckte und nicht regelmäßig in die Moschee ging. „Das war einer der großen Fehler“, sagt Steiof. „Man hätte trotzdem weiter an ihm dranbleiben müssen.“

Die Telefonüberwachung wurde am 21. September 2016 beendet. Das GTAZ beschäftigte sich am 2. November 2016 zum letzten Mal mit Amri. Es sei kein konkreter Gefährdungssachverhalt erkennbar, heißt es im Ergebnisprotokoll. Nach dem Anschlag reklamierte NRW für sich, seinerzeit im GTAZ vor einer weiter bestehenden Gefährlichkeit des Tunesiers gewarnt zu haben. Berlin habe die Gefahr in der Sitzung aber verharmlost.

„Im Fall von Amri ist vieles schiefgelaufen“, konstatiert Steiof, auf die Unstimmigkeiten mit NRW angesprochen. Aber: Dass NRW im GTAZ eine andere Meinung vertreten habe als Berlin, das will er so nicht stehen lassen. Erst im Nach­hinein, im NRW-Untersuchungsaus-schuss, sei diese Behauptung aufgestellt worden. Im Protokoll des GTAZ „steht das nicht drin“. Bisher habe er angenommen, die Protokolle seien verbindlich, echauffiert sich der LKA-Chef.

Beim letzten Informationsaustausch zu Amri im GTAZ ging es am 2. November auch um Hinweise des marokkanischen Geheimdienstes: Amri sei Anhänger des IS, bezeichne sein Gastland als Land des Unglaubens und führe ein Projekt aus, so die Meldung. Das Bundesamt für Verfassungsschutz erhielt den Auftrag, noch mal in Marokko nachzufragen. Das sei aber nicht geschehen, hat das Parlamentarische Kontrollgremium später festgestellt.

Der Informationsfluss ist so mittelmäßig

Ja, das könne er bestätigen, sagt Steiof. „Der Auftrag war: Der Verfassungsschutz klärt, ob er noch ein bisschen Futter bringen kann.“ Ein Rücklauf sei ihm nicht bekannt.

Wie es um den Informationsaustausch zwischen Polizei und Nachrichtendiensten bestellt sei, wird der LKA-Chef gefragt. Es könne schließlich die Lehre aus dem NSU-Skandal gezogen werden, dass das besser werden müsse. Mit dem Berliner Landesamt für Verfassungsschutz gebe es „einen ganz guten Austausch“, antwortet Steiof. Aber vom Bundesamt „kriegt man auch jetzt nicht wirklich alles“.

Zwei Wochen nach Steiofs Vernehmung laden die Grünen zu einer Veranstaltung: Halbzeit im Untersuchungsausschuss. Was hat die Aufklärung gebracht? Schnell ist man auch hier beim Thema Nachrichtendienste und V-Personen der Polizei. Es gebe Hinweise, dass jede beteiligte Sicherheitsbehörde eine Vertrauensperson rund um die Fussilet-Moschee eingesetzt habe, in der Amri verkehrte, sagt der Innenexperte der Grünen, Benedikt Lux. Aber was für Informationen diese geliefert hätten, sei nicht transparent gemacht worden. Inzwischen weiß man, dass allein das LKA Berlin drei V-Personen geführt hat, die zu dem späteren Attentäter Kontakt hatten. Am Donnerstag wurde zudem bekannt, dass Amri mit zwei Komplizen, die ebenfalls in der Fussilet-Moschee verkehrten, einen Sprengstoff-Anschlag geplant haben soll.

Droht die Aufklärung wieder einmal am Geheimhaltungsinteresse der Behörden zu scheitern? Auch Andreas Schwartz sitzt bei den Grünen auf dem Podium. Er drückt es so aus: „Überall wird gelogen, verschleiert und vertuscht.“ Für den Chef des Berliner LKA allerdings findet Schwartz lobende Worte: Steiof sei der erste Behördenvertreter, der menschliche Regungen gezeigt habe. Nicht nur, weil er Mitgefühl bekundet habe, auch weil er ehrlich gewesen sei. Vieles im Fall Amri sei bürokratisch, hatte Steiof sich im Ausschuss an die Opferangehörigen angewandt. „Es wird für Sie letztlich keine Befriedigung durch meine Aussage geben.“

Vieles bleibt Spekulation

Wenn man ein Fazit aus einem Jahr Untersuchungsausschuss des Abgeordnetenhauses ziehen kann, ist es das: Es gibt nicht die eine Erzählung, wie man Amri hätte stoppen können. Immer gibt es Einschränkungen. Es ist reine Spekulation, ob die Erkenntnisse über die Dealertätigkeit für einen Haftbefehl ausgereicht hätten, wie Sonderermittler Jost meint. Und selbst wenn – womöglich wäre Amri beim ersten Haftprüfungstermin wieder freigelassen worden. Aber da ist noch eine Lehre: Es geht auch um den Ton und die ­Haltung der Verantwortungsträger.

Steiof ist bis zum Ende des Jahres krankgeschrieben. Ob er zurückkommt, ist ungewiss. Polizeiintern soll er geäußert haben, er wolle sich von Innensenator Andreas Geisel (SPD) nicht „zum Kandt“ machen lassen. Also nicht, wie der frühere Polizeipräsident, in die Wüste geschickt werden. Folgt man dem Innenpolitiker Lux, hat die rot-rot-grüne Koalition großes Interesse daran, dass Steiof bleibt.

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