AfD-Organklage ist unzulässig

Bundesverfassungsgericht entscheidet nicht, ob die Flüchtlingspolitik rechtswidrig war

Die Organklage der AfD gegen die Flüchtlingspolitik der Bundesregierung war unzulässig. Das entschied am Dienstag der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts.

Die AfD-Fraktion im Bundestag hatte im Mai eine Organklage beim Bundesverfassungsgericht eingelegt. Nach Ansicht der AfD müssten eigentlich fast alle Asyl-Antragsteller an der deutschen Grenze zurückgewiesen werden, weil sie aus sicheren Drittstaaten, etwa Österreich, einreisen. So stehe es im deutschen Asylgesetz in Paragraf 18. „Eine Abweichung hiervon ist vielleicht zwei bis drei Tage möglich, aber nicht mehrere Jahre“, sagte AfD-Rechtspolitiker Stephan Brandner. Die Bundesregierung handelt nach AfD-Ansicht deshalb seit Jahren rechtswidrig.

Wenn die Regierung schon das geltende Recht ignoriere, so die AfD-Klage weiter, müsse sie dies durch ein Migrationsverantwortungsgesetz legalisieren. Indem die Regierung auf ein solches Gesetz verzichte, verletze sie Rechte des Parlaments. Auf diese Rechte berief sich die AfD in ihrer Klage.

Das Bundesverfassungsgericht hätte hier klarstellen können, ob Paragraf 18 Asylgesetz, auf den sich alle Kritiker der Bundesregierung berufen, überhaupt noch relevant ist. Nach Ansicht der meisten Asylrechtsexperten geht hier nämlich die EU-Dublin-III-Verordnung vor. Danach müssten Asylantragssteller zunächst ins Land gelassen werden, um festzustellen, welcher EU-Staat für das Asylverfahren zuständig ist. Nach dieser Ansicht hat sich die Bundesregierung seit dem Jahr 2015 durchaus rechtmäßig verhalten und brauchte kein zusätzliches Gesetz.

Doch dazu kam es nicht, denn Karlsruhe hat die Organklage der AfD für unzulässig erklärt. Sie habe keine eigenen Rechte geltend gemacht, wie es bei einer Organklage erforderlich wäre. Denn an einem Migrationsgesetz habe sie gar kein Interesse gehabt. Für eine abstrakte Kontrolle, ob sich die Regierung an die Gesetze hält, stehe die Organklage nicht zur Verfügung, so die Richter. Christian Rath

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