Faire Löhne für Arbeitnehmer

Lange hat Wirtschaftssenatorin Pop an der Reform des Vergabegesetzes gefeilt. Erster Entwurf liegt vor

Wirtschaftssenatorin Ramona Pop (Grüne) will den Vergabemindestlohn in Berlin von 9,00 Euro auf 11,30 Euro die Stunde erhöhen. Das geht aus dem Referentenentwurf für ein neues Vergabegesetz hervor, der am Donnerstag bekannt wurde. Es handelt sich um den Tarif, den Unternehmen ihren Mitarbeitern als Voraussetzung für öffentliche Aufträge des Landes zahlen müssen. Er soll Lohn- und Sozialdumping bei öffentlichen Aufträgen unterbinden und Arbeitnehmern faire Löhne sichern. Die nun angestrebte Höhe orientiert sich an der Eingangsstufe des öffentlichen Dienstes und soll regelmäßig überprüft werden.

„Berlins Wirtschaft wächst, aber nicht alle Menschen profitieren gleichermaßen davon“, sagte Pop. „Gerade Menschen mit niedrigem Einkommen leiden unter steigenden Mieten und Lebenshaltungskosten.“ Das Wirtschaftswachstum müsse aber bei allen ankommen. „Indem alle am wirtschaftlichen Wachstum teilhaben, stärken wir den sozialen Zusammenhalt in Berlin.“ Zu dem Gesetzentwurf können nun Verbände und andere Senatsverwaltungen Stellung nehmen, bevor ihn der Senat verabschiedet. Das letzte Wort hat das Abgeordnetenhaus. Im Zuge dieser Beratungen sind noch Änderungen möglich.

Die SPD hatte im November beschlossen, den Vergabemindestlohn bis 2021 schrittweise auf 12,63 Euro zu erhöhen. Laut Bundesarbeitsministerium ist ab dieser Summe gewährleistet, dass der Betreffende eine Rente über dem Niveau der Grundsicherung erhält.

Heimischen Mittelstand fördern

In Pops Gesetzentwurf werden auch andere Kriterien für die Vergabe von Landesaufträgen neu bestimmt. Die Grenzen, bis zu denen Aufträge „freihändig“ ohne Ausschreibung vergeben werden dürfen, werden einheitlich auf 10.000 Euro für Liefer- und Dienstleistungen sowie auf 50.000 Euro für Bauleistungen festgelegt. So sollen Start-ups, kleine- und mittelständische Unternehmen stärker zum Zug kommen.

Den heimischen Mittelstand will Pop überdies durch andere Regelungen fördern: Ausgeschriebene Leistungen müssen laut Gesetzentwurf so gestaltet werden, dass kleinere Unternehmen auch eine realistische Chance haben, sich am Wettbewerb zu beteiligen und Offerten abzugeben. Dazu zählt, große Aufträge in kleinere Teile zu splitten.

Pops Ziel ist es, die Bürokratie für Unternehmen zu reduzieren. So soll zunächst einmal jeder Interessent ein Angebot einreichen können. Teilweise umfangreichen Dokumentations- und Nachweispflichten müsste in der Folge nur das Unternehmen nachkommen, das den Zuschlag erhält. Landesaufträge ab 25.000 Euro sollen nur noch auf elektronischem Wege vergeben werden. Und es sind mehr Kontrollen vorgesehen, ob die beauftragten Unternehmen die Vergaberegeln inklusive Mindestlohn auch einhalten. (dpa)