Hoffnung für Flüchtlingsbürgen

Niedersachsens Innenminister verspricht eine schnelle Lösung im Streit um Verpflichtungserklärungen

„Ich bin vorsichtig optimistisch, dass wir vor Weihnachten eine Lösung hinbekommen“

Boris Pistorius, Innenminister

Der niedersächsische Innenminister Boris Pistorius (SPD) hat eine baldige Lösung im Streit um die Verpflichtungserklärungen von Flüchtlingsbürgen versprochen. Aktuell sei das Land noch in Abstimmungen mit dem Bundessozialministerium, sagte er am Dienstag in Hannover am Rande einer Mahnwache des niedersächsischen Flüchtlingsrates vor dem Landtagsgebäude: „Der Ball liegt aus meiner Sicht zum letzten Mal in der Hälfte des Bundes. Ich bin vorsichtig optimistisch, dass wir vor Weihnachten eine Lösung hinbekommen.“ Demnach könnten die Bürgen von Forderungen freigestellt werden und Bund und Länder würden sich die Kosten teilen.

Nach wie vor klagen in Niedersachsen Hunderte Flüchtlingsbürgen gegen die Kostenrückforderungen von staatlichen Stellen. An den niedersächsischen Verwaltungsgerichten gibt es derzeit 482 Verfahren. Allein das Verwaltungsgericht Braunschweig zählt 279 Verfahren, in Hannover laufen 100 weitere. Allerdings ruhen landesweit an vielen Gerichten die Verfahren, weil Entscheidungen am niedersächsischen Oberverwaltungsgericht abgewartet werden.

Mit der Mahnwache wollten der Flüchtlingsrat und die Flüchtlingshilfe Wolfsburg auf die weiterhin unklare Situation der Flüchtlingsbürgen aufmerksam machen. Seit fast zwei Jahren verschicken Jobcenter und Sozialämter in Niedersachsen Rechnungen an Initiativen, Kirchengemeinden und Einzelpersonen, die 2014 und 2015 Verpflichtungserklärungen für den Lebensunterhalt syrischer Flüchtlinge unterschrieben hatten. Dabei geht es zum Teil um Summen von mehreren Zehntausend oder sogar mehr als 100.000 Euro.

Der Geschäftsführer des Flüchtlingsrates, Kai Weber, nannte die Ankündigung des Innenministers einen wichtigen Schritt. „Wir haben großes Vertrauen, dass Niedersachsen sein Versprechen halten wird.“ Er pochte auf eine Lösung, die die Bürgen komplett von Forderungen freistellt. „Dann würden auch auf einen Schlag viele Gerichtsprozesse überflüssig gemacht“, so Weber.

Die Bürgen waren davon ausgegangen, nur so lange für die Flüchtlinge aufkommen zu müssen, bis deren Asylverfahren positiv beschieden sind. Diese Position wurde damals unter anderem von den Ländern Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Hessen vertreten. Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts setzte aber zwischenzeitlich längere Fristen fest. Die Bürgen müssen demnach auch dann noch für ihre Schützlinge aufkommen, wenn diese ihre Asylverfahren erfolgreich durchlaufen haben. Laut Bundesarbeitsministerium sind die Rückforderungen solange ausgesetzt, bis das Gericht erneut die Rechtslage geklärt hat. (epd)