219 kleine Schritte für die Frauenrechte

… aber ein großer für die Regierung: Nach langen Debatten einigen sich Union und SPD darauf, das „Werbeverbot“ für Abtreibungen zu lockern. Ärzt*innen dürfen künftig öffentlich darüber informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Warum das den einen zu weit und den anderen nicht weit genug geht
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Teilerfolg der Proteste gegen § 219a: Ärzt*innen dürfen jetzt über die Möglichkeit von Abtreibungen informieren – aber nur sehr eingeschränkt Foto: Christian Mang