brief des tages
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Das kann traumatische Folgen haben

„Abschottung gefährdet Kinder“, taz vom 11. 1. 19

Dass der Staat laut Europäischem Gerichtshof für Menschenrechte Kinder aus Familien nehmen darf, die ihre Kinder zu Hause unterrichten, wird in dem Kommentar von Simone Schmollack als richtig befunden, weil das Vorenthalten von sozialen schulischen Interaktionen durchaus eine Kindeswohlgefährdung darstellen könne.

Nein, Frau Schmollack, es stellt vielmehr eine Kindeswohlgefährdung dar, den Kindern ihre Eltern wegzunehmen. Das kann traumatische Folgen haben und lässt die Kinder auch dann weiterhin in Angst leben, wenn sie wieder nach Hause zurückgekehrt sind, weil sie von nun an immer vor Augen haben müssen, dass es eine machtvolle Instanz gibt, die sie aus ihrer Familie reißen kann.

Eltern, die ihren Kindern Liebe, Sicherheit, Geborgenheit und Bildung geben (wie im vorliegenden Fall), darf das Kind nicht genommen werden. Hier werden die Eltern auf Kosten der Kinder zur Gesetzestreue gezwungen. Der dadurch erzwungene Schulbesuch für die Kinder fällt da positiv kaum ins Gewicht gegenüber dem seelischen Schaden, der den Kindern zugefügt wird. Bertram Lenke, Kassel