Mehr Pflegekräfte in Krankenhäusern: Bremer Bündnis nimmt erste Hürde

Das „Bremer Bündnis für mehr Krankenhauspersonal“ hat genügend Unterschriften gesammelt, um ein Volksbegehren zu beantragen. Nun stellen sich rechtliche Fragen.

Eine Krankenpflegerin reicht einem Patienten ein Glas Wasser.

Ist die pflegerische Versorgung sicher gestellt? Nicht nur in Bremen bestehen Zweifel Foto: dpa

BREMEN taz | Das „Bremer Bündnis für mehr Krankenhauspersonal“ hat die erste Hürde für ein Volksbegehren genommen: 5.000 gültige Unterschriften waren nötig, um das Begehren beim Senat zu beantragen – nach eigenen Angaben hat das Bündnis insgesamt rund 11.000 Unterschriften gesammelt. Es fordert einen ausreichenden Pflege-Personalschlüssel im Bremischen Krankenhausgesetz – und das in letzter Konsequenz per Volksbegehren.

Bloß: Der Rechtsrahmen für diese Forderung, genauer gesagt für die Finanzierung zusätzlicher Pflegestellen, liegt nicht in Länder-, sondern in Bundeshand.

Aus genau diesem Grund ist im vergangenen Oktober der Hamburger Senat gegen die dortige Volksinitiative „Gegen Pflegenotstand im Krankenhaus“ vor das Hamburgische Verfassungsgericht gezogen. Die Initiative will gleichzeitig mit der Hamburger Bürgerschaftswahl 2020 einen Volksentscheid, der die BürgerInnen darüber abstimmen lässt, dass sich per Gesetz die Pflegesituation in den Hamburger Krankenhäusern bessert. Das aber würde laut Senat gegen „höherrangiges Recht“ verstoßen, weil die Gesetzgebung zur Verbesserung der Pflege beim Bund liegt. Eine Entscheidung des Verfassungsgerichts wird im Frühjahr erwartet.

Bremens Gesundheitssenatorin Eva Quante-Brandt (SPD) steht dem Bremer Volksbegehren-Begehren ebenfalls skeptisch gegenüber: Grundsätzlich sei es gut, sich in einem breiten Bündnis für die Stärkung der Pflege einzusetzen. Dennoch sei „der gewählte Weg des Volksbegehrens über landesrechtliche Regelungen nach vorherrschender rechtlicher Auffassung problematisch.“ Die Bundesregierung habe mit dem Pflegepersonalstärkungsgesetz (PSG) schließlich bereits einen Rechtsrahmen geschaffen mit dem expliziten Ziel, im gesamten Bundesgebiet ein gleiches Versorgungsniveau zu gewährleisten.

Gesundheitssenatorin Eva Quante-Brandt (SPD)

„Der Weg des Volksbegehrens ist nach vorherrschender Auffassung problematisch“

„Wir werden jetzt die Inhalte des Volksbegehrens im Kontext der beschlossenen bundespolitischen Gesetzespakete prüfen und uns mit den Initiatorinnen und Initiatoren des Volksbegehrens weiter über die Zielsetzungen und mögliche Wege austauschen“, sagt Quante-Brandt.

Im Bundesrat habe sich Bremen gemeinsam mit anderen Ländern dafür ausgesprochen, dass nicht, wie im PSG vorgesehen, „allein ein Maß für eine Personaluntergrenze in Pflegeberufen festgelegt wird, sondern dass auch eine zweite Grenze für die tatsächlichen Personalbedarfe, die den patientenbezogenen Pflegebedarf berücksichtigen, entwickelt wird“, so Quante-Brandt. Deshalb werde in Bremen eine ExpertInnen-Kommission eingesetzt, um Vorschläge für entsprechende Gesetzesänderungen auf Bundesebene zu erarbeiten.

So weit wie die Hamburger ist das „Bremer Bündnis für mehr Krankenhauspersonal“ aber ohnehin noch lange nicht: Erst einmal muss der Senat entscheiden, dass das Volksbegehren zulässig ist. Und danach muss die Initiative wieder sammeln: Rund 25.000 Unterschriften sind dann nötig, damit das Volksbegehren überhaupt zustande kommt.

Ein anderes Bremer Bündnis namens „Pflege steht auf“ hat sich mit einem offenen Brief direkt an den zuständigen Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) gewandt. 13 Bremer Pflegedienste fordern darin unter anderem niedrigere bürokratische Hürden, um im Pflegefall Unterstützung zu bekommen, eine an individuelle Bedürfnisse angepasste Sicherstellung von pflegerischer Versorgung und eine deutliche Verbesserung der Arbeits- und Vergütungsstrukturen in der ambulanten Pflege.

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