E-Mobilität auf dem Radweg: Freie Fahrt für elektrische Tretroller

Wer die Fahrzeuge nutzen will, braucht künftig weder Helm noch Führerschein. Laut Verkehrsministerium soll die Verordnung im Frühjahr in Kraft treten.

Ein Mann im Anzug auf einem e-Roller

Dieser E-Roller-Fahrer bekommt ganz bestimmt keinen Oberschenkelmuskelkater Foto: dpa

BERLIN taz | In Städten wie Wien und Lissabon gehören sie schon zum Straßenbild, bald sollen sie auch von Flensburg bis Konstanz zu sehen sein: Das Bundesverkehrsministerium will per Verordnung elektrisch angetriebene Boards und Tretroller erlauben. Das teilte das Ministerium am Sonntag der taz mit und bestätigte damit einen Bericht des Nachrichtenmagazins Spiegel.

Konkret geht es dabei um zwei Vorhaben. Eines bezieht sich auf „Geräte mit Lenk- oder Haltestange“, das betrifft zum Beispiel Tretroller mit Elektromotor. Die entsprechende Verordnung soll laut Verkehrsministerium „in den nächsten Tagen finalisiert“ werden und im Frühjahr in Kraft treten.

Wer die Fahrzeuge nutzen will, braucht dann weder Helm noch Führerschein, aber eine Versicherung und darf auf Radwegen oder Radspuren unterwegs sein. Falls diese fehlen, auch auf der Fahrbahn. Das zweite Vorhaben ist eine Ausnahmeverordnung für „Geräte ohne Lenkstange“, also etwa Boards mit Elektromotor. Die soll laut dem Ministerium im ersten Halbjahr 2019 in Kraft treten, an den Details werde noch gearbeitet. Geplant ist eine wissenschaftliche Begleitung, um etwa Unfallzahlen auszuwerten.

In anderen europäischen Städten haben bereits mehrere Anbieter Leihnetzwerke für die neuen Elektrofahrzeuge aufgebaut – ähnlich wie derzeit in Deutschland bei Fahrrädern.

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