Halb so lange hinter Gitter

Niedersachsens schwarz-rote Koalition einigt sich auf kürzere Präventivhaft für Terrorverdächtige

Höchstens 35 Tage statt bis zu 74: In Niedersachsens umstrittenem neuen Polizeigesetz soll die mögliche Präventivhaft kürzer ausfallen. Entsprechende Berichterstattung bestätigte am Samstag die Landesregierung in Hannover: Demnach hat sich eine Expertenrunde von CDU- und SPD-Spitzenpolitikern bei einem Treffen des erweiterten Koalitionsausschusses geeinigt. Im Mai solle der Entwurf endgültig das Parlament passieren.

Künftig sollen nach Angaben der Landesregierung nun 14 Tage Präventivhaft für Terrorverdächtige verhängt werden können; sie könne um die gleiche Spanne verlängert werden sowie dann nochmals bis zu sieben Tage. Die Novellierung des Polizeigesetzes ist eines der zentralen Vorhaben der rot-schwarzen Koalition. Erweiterte rechtliche Grundlagen sollen für mehr Freiheiten bei der Terrorismusbekämpfung sorgen.

Gescheitert wäre mit dem Kompromiss die CDU: Sie hatte im Koalitionsvertrag eine Höchstdauer von 74 Tagen durchgesetzt, gegliedert in Stufen von 30, 30 und 14 Tagen. Nachdem die Gesetzesänderung auf zum Teil heftige Kritik und verfassungsrechtliche Bedenken gestoßen war, wollten die Christdemokraten dieses Vorgehen durch mehr richterliche Kontrolle retten.

Weiterer Protest ist schon in Planung: „Auch die Reduzierung der Präventivhaft ändert nichts daran, dass sie verfassungswidrig bleibt“, so Juana Zimmermann vom Bündnis #noNPOG. „Unser Protest geht damit auf jeden Fall weiter.“ Die Aktivistin bezweifelt, dass der Gesetzentwurf im Mai abstimmungsreif sein wird, kündigt aber bereits eine Großkundgebung für den Samstag vor dem noch unklaren Termin an.

Die Grünen im Landtag befürchten, dass die SPD der CDU im Gegenzug an anderer Stelle entgegenkommt. Der Gesetzentwurf sei „nach wie vor verfassungsrechtlich bedenklich“, sagte Fraktionschefin Anja Piel. (dpa/taz)