Die Worte des Königs vor Gericht

Im Gorleben-Prozess um ein angebliches Zitat scheint ein Vergleich zwischen Initiative und Bundesamt nah

Ein seit Monaten andauernder Rechtsstreit zwischen dem Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) und der Bürgerinitiative (BI) Umweltschutz Lüchow-Dannenberg um ein angebliches Zitat von Behördenchef Wolfram König wird wahrscheinlich durch einen Vergleich beendet. Die Initiative solle in der nächsten Ausgabe ihrer Zeitschrift Gorleben-Rundschau eine „ausgehandelte Erklärung“ abdrucken, sagte BI-Sprecher Wolfgang Ehmke am Dienstag.

Beide Seiten könnten bis zu diesem Freitag von der Vereinbarung zurücktreten. Das Landgericht Hamburg hatte am Freitag über eine Klage des Bundesamtes gegen die BI verhandelt (Az 324 O 501/18).

In diesem Fall geht es um eine angebliche Äußerungen Königs zur Langzeit-Sicherheit von Zwischenlagern für hochradioaktiven Atommüll. Diese Anlagen wurden für 40 Jahre genehmigt. Voraussichtlich laufen die Genehmigungen aus, bevor ein Endlager für diese Abfälle zur Verfügung steht.

Die BI hatte in einer Pressemitteilung sowie in der Gorleben Rundschau geschrieben, König habe die in den Zwischenlagern eingelagerten Castoren auch über den aktuellen Genehmigungszeitraum hinaus für sicher erklärt. Die Befristung der Betriebsgenehmigung auf 40 Jahre sei nicht aus Gründen der Sicherheit erfolgt. Vielmehr sei mit dieser Entscheidung den Standort-Kommunen signalisiert worden, dass keine verkappten Endlager gebaut würden.

Nach BfE-Angaben hat die Bürgerinitia­tive König damit eine Feststellung zur Sicherheit der Zwischenlager über den genehmigten Zeitraum hinaus unterstellt. „Falschaussagen zu Sicherheitsprüfungen, die den Kern der Arbeit des BfE beschädigen, darf und kann das BfE nicht unwidersprochen stehenlassen“, hatte Behördensprecherin Ina Stelljes gegenüber dem epd die presserechtliche Klage begründet. (epd)